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Bericht des Präsidenten zur 31. Sitzung des Medienrats am 21.10.2021

21.10.2021 | 31 2021

BVerfG: Urteil zum Rundfunkbeitrag

Sie haben es bestimmt den Medien entnommen: Das Thema Rundfunkbeitrag scheint zu einem guten Ende zu kommen.

Sie erinnern sich: Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Die Karlsruher Richter bewerteten die Blockade als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Darüber hinaus betonten sie die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Medienwelt mit Phänomenen wie Fake News, Hate Speech und Verschwörungstheorien.

Was folgt daraus konkret? Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Anfang August in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung angekündigt.

Von einer rückwirkenden Erhöhung zum 1. Januar 2021 sah das BVerfG ab. Es legte dem Beitragsgesetzgeber aber auf, eventuelle Kompensationserfordernisse für den Zeitraum zwischen 1. Januar und 20. Juli 2021 und auch die Auswirkungen der Pandemie bei der nächsten Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu berücksichtigen.

Welche Auswirkungen hat die Erhöhung für die BLM, die ihren Haushalt 2021 auf Basis des bisherigen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro kalkuliert hat?

Zunächst – leider – erst einmal keine: 2021 soll noch nichts ausgezahlt werden, hat der NDR dem Haushalts-Beauftragten der ALM mitgeteilt. Die Auszahlung für die von August bis Dezember 2021 eingenommene Beitragserhöhung soll über die Jahresabrechnung 2021 im Juni 2022 erfolgen. Der Grund: Vorher sei eine sichere Liquiditätsprognose schwierig, da neben der Umstellung der Einzugskonten alle Selbstzahler anzuschreiben sind.

Ab 2022 werden wir dann durch die Erhöhung tatsächlich etwas mehr Mittel zur Verfügung haben – konkret rund 860.000 Euro. 2021 war ein absolutes „Sparjahr“ mit acht Stellensperrungen und drastischen Einsparungen für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Das wollen und können wir so auf Dauer nicht aufrechterhalten – ein Teil des Geldes also in Personal und Öffentlichkeitsarbeit fließen. Zudem sind die Teuerungsraten für sonstige betriebliche Aufwendungen (z.B. Nebenkosten) ganz erheblich gestiegen.

Die ganz großen Sprünge werden wir leider trotz der Beitragserhöhung nicht machen können. Uns wird aber ein weiterer, noch strengerer Sparhaushalt erspart bleiben. Eines kann ich Ihnen aber bereits heute versprechen: Die Landeszentrale, die gerade in den Haushaltsverhandlungen für kommendes Jahr steckt, wird – wie in den vergangenen Jahren auch – einen verlässlichen und zukunftsorientierten Haushalt für kommendes aufstellen. Dazu mehr in der Dezember-Sitzung…

Novellierung BayMG

Ein paar Worte zum aktuellen Stand in Sachen Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG): Die Landeszentrale hat im September ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Drei Themen der Stellungnahme, die für die Gremien von Relevanz sind, möchte ich herausgreifen:

  1. Deutlich verschärft wurden die Bestimmungen zur Inkompatibilität, also der Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Ausübung öffentlicher Funktionen: Die Mitglieder des Medienrats sollen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben dürfen, weil das grundsätzlich die Erfüllung der Aufgaben als Mitglieder des Medienrats gefährden könne. Aus Sicht der Landeszentrale ist der konkrete Vorschlag – jedenfalls für den Medienrat – zu weitgehend. Ein temporärer Ausschluss für einzelne Beratungen und Abstimmungen war bislang ausreichend und im Hinblick auf die gewünschte Zusammensetzung des Medienrates auch sinnvoll. Auch der Zeitpunkt des Vorschlags ist eher ungünstig: Schließlich werden die Neukonstituierung des Medienrates zur 9. Amtsperiode ab Mai 2022 und die damit verbundenen Wahlversammlungen bereits vorbereitet, Entsendeverfahren sind teilweise bereits abgeschlossen.
  2. Nicht durch den Gesetzentwurf adressiert wird das Thema der (mehrfachen) Wiederholungspflicht von betrautem Angebot: So müsste sogar bei einem Programmverstoß wiederholt werden... Die BLM hat in ihrer Stellungnahme daher eine Regelung vorgeschlagen, die es der Landeszentrale ermöglicht, im Einzelfall von der Wiederholungspflicht abzusehen – etwa beim Anfangsverdacht eines Verstoßes. Auch für live übertragenen Sendungen, wie beispielsweise Gottesdienste, sollte eine Ausnahme möglich sein.
  3. Basierend auf ihren Erfahrungen während der Corona-Pandemie hat sich die BLM dafür ausgesprochen, in Ausnahmefällen eine Medienratssitzung als Videokonferenz durchführen und in besonderen Notlagen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren fassen zu können.

Bündnis für Toleranz

Vergangene Woche ist die BLM dem „Bayerischen Bündnis für Toleranz“ beigetreten. Initiiert hatten den Beitritt u.a. Frau Dr. Knobloch und der Evangelische Landesbischof Bedford-Strohm.

Das Bayerische Bündnis für Toleranz tritt Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus entgegen. Es macht sich für Toleranz sowie den Schutz von Demokratie und Menschenwürde stark.

Im Bayerischen Bündnis für Toleranz sind derzeit knapp 80 Organisationen vertreten, darunter die Akademie für Politische Bildung Tutzing, der Bayerische Jugendring, der Bayerische Landtag, der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband, der Bayerische Rundfunk, die Erzdiözese München und Freising, die Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern, die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.

Der Grund für den Beitritt Landeszentrale liegt auf der Hand: Die BLM engagiert und vernetzt sich seit Jahren auf vielfältige Weise, allem voran im Jugendschutz, gegen Extremismus, Antisemitismus und verwandte Problemfelder in den Medien.

Zudem steht die BLM mit vielen der Organisationen im Bayerischen Bündnis für Toleranz bereits in Verbindung. Die Mitgliedschaft der BLM im Bündnis soll diese Vernetzung und den Austausch noch vertiefen und erweitern.

Neuer FLIMMO

Ab welchem Alter ist ein TV-Film geeignet? Welche für Kinder interessanten Neustarts gibt es bei Streaming-Diensten? Bei solchen Fragen von Eltern und Erziehenden hilft der FLIMMO weiter, der Eltern­ratgeber für TV, Streaming und YouTube. Hinter dem medienpädago­gischen Angebot, das bei der BLM angesiedelt ist, stecken weitere Landesmedienanstalten, die Stiftung Medienpädagogik Bayern der BLM und das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) beim Bayerischen Rundfunk.

Jetzt wurde der FLIMMO an den aktuellen Bedürfnissen von Eltern neu ausgerichtet. Inhalte auch jenseits des klassischen Fernsehens stehen stark im Fokus. Zudem bietet die neue Website einen praktischen Ampel-Check für die Bewertung, Altersangaben und medienpädagogische Empfehlungen.

Ich freue mich, dass dieses einzigartige Medienkompetenz-Angebot jetzt voll digital und auch mit Blick auf neuen Streaming-Angebote ausgestaltet ist. Im Sinne von mehr Nutzerschutz in der digitalen Welt ist es der Landeszentrale ein großes Anliegen, hier direkt in die Praxis und künftig noch stärker in die Breite zu wirken.

Leichte Sprache / Website

Vielleicht haben Sie das neue Icon „Leichte Sprache“ ja schon rechts oben auf der BLM-Homepage entdeckt: Seit Ende Juli bietet unsere Website den Service „Leichte Sprache“. So können sich nun auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung oder Leseeinschränkungen sowie Menschen mit Sprachstörungen über unsere Aufgaben und Tätigkeiten informieren. Personen mit geringen Deutschkenntnissen oder Demenzkranke profitieren ebenfalls von dem neuen Angebot.

Die Texte zeichnen sich neben einer inhaltlichen Verein­fachung durch eine Optik aus, die das Lesen erleichtert. Sie wurden in Kooperation mit einem zertifizierten Büro erstellt und haben einen Test in der Zielgruppe durchlaufen.

Die erste Resonanz ist sehr positiv. Für die BLM ist das Thema Leichte Sprache ein Anlass, sich auch insgesamt um eine noch klarere und verständlichere Kommunikation nach außen einzusetzen. Teilhabe ermöglichen, Barrieren abbauen – die Landeszentrale möchte in dem Bereich ein Vorbild für Medienschaffende wie Mediennutzende sein.

OAM Zahlen Bayern

Seit kurzem stehen die neuen Zahlen des Online-Audio-Monitors Bayern auf unserer Website online. Die wichtigsten Ergebnisse möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:

Fast 8 Millionen [7,98 Mio] Personen in Bayern nutzen im Jahr 2021 Online-Audio-Inhalte, das sind knapp 72 Prozent [71,8%] der Bevölkerung. Seit 2018 ist die Nutzung damit um mehr als 20 Prozent gestiegen.

Den größten Zuwachs verzeichnet die Podcast-Nutzung [plus 16% gegenüber 2020]. Mehr als zwei Millionen Menschen in Bayern haben mittlerweile Zugang zu einem Smart Speaker.

Und: Zwei von drei regelmäßigen Online-Audio-Nutzerinnen und -Nutzer [65,7%] hören auch im Auto Inhalte über das Internet.

Zahlen, die sehr deutlich machen: Online-Audio ist vom Markt nicht mehr wegzudenken. Wir erleben gerade die größte Transformation im Audiomarkt seit Einführung des Privathörfunks. Es ist eine große Aufgabe der Landeszentrale, die bayerischen Sender auch in diesem Bereich zu unterstützen. Zudem müssen wir uns – der lokalen Vielfalt zuliebe – für eine chancengleiche Auffindbarkeit kleinerer Radio- und Audioinhalte online einsetzen.

Medientage 2021 hybrid

Last but not least möchte ich Sie ganz herzlich zu den MEDIENTAGEN 2021 einladen! Unter dem Motto „New Perspectives“ finden sie an fünf Tagen, von Montag, 25., bis Freitag, 29. Oktober, hybrid jeweils zwischen ca. 12.30 und 19 Uhr statt. Tagungsort ist eine komplett neue Location, das Isarforum München, und online.

Erstmals wird die gesamte Veranstaltung an einem Ort für alle Event-Bestandteile – Konferenz, Expo und Abendprogramm – gebündelt. Für alle Vor-Ort-Teilnehmenden gilt 3 G plus [geimpft, genesen, PCR-Test].

Es erwarten Sie viele spannende Talks und Podien rund um TV und Streaming, Audio, Social Media, Werbung und Marketing, Politik und Gesellschaft, Journalismus und Publishing bis hin zu einem neuen Nachhaltigkeits-Gipfel. Ich freue mich, wenn Sie sich hier Ihre Schwerpunkte aussuchen und wir uns bei einem der zahlreichen Get-Together, auf einer der Gipfelveranstaltungen oder auf einem der Panels sehen!

Und sollten Sie etwas verpassen: Auf der eigens entwickelten MEDIENTAGE-Plattform sind die Angebote wie 2020 im Anschluss noch 4 Wochen on demand verfügbar.