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Positionen & Reden

Grußwort von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring zur Veranstaltung „Die Meinungsmacht der Medien. Modelle zur Gewichtung von Medienmärkten“

17.05.2006 | P&R

- Es gilt das gesprochene Wort! -
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
ich freue mich, Sie, unsere Referenten und die Moderatorin, Frau Annette Milz, zum BLM-Forum „Die Meinungsmacht der Medien. Modelle zur Gewichtung von Medienmärkten“ begrüßen zu dürfen. Wie Sie alle wissen, hat das heutige Thema einen konkreten Hinter­grund nämlich die gescheiterte Fusion der ProSiebenSat.1 Media AG mit der Axel Springer AG, die sowohl die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) als auch das Bundeskartellamt abgelehnt haben. Die Landesmedienanstalten und speziell die BLM haben vor allem die Entscheidung der KEK deutlich kritisiert. Die BLM hält sie nach wie vor für rechtswidrig. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen weil nach unserer Auffassung die Interpretation des § 26 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag durch die KEK nicht akzeptabel ist, da sie sowohl den Wortlaut als auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift ignoriert, zum anderen, weil ihre Berechnungen zur Einbeziehung der anderen medien­relevanten Märkte aus unserer Sicht weder methodisch noch wissenschaftlich haltbar sind. – Der Fall der geplanten Fusion hat bereits während des Verfahrens zu einer breiten Diskussion u.a. darüber geführt, ob die Kriterien der konzentrationsrechtlichen Prüfung im Rundfunkstaatsvertrag klarer und eindeutiger gefasst werden müssen. Dies ist auch der Ansatz und Anknüpfungspunkt der heutigen Veranstaltung. Zunächst wird deshalb Herr Prof. Mailänder, über dessen Hier sein wir uns sehr freuen, noch einmal die Gründe der KEK darlegen und dabei im Besonderen auch auf das Rechenmodell der Kommission eingehen. Als Replik darauf wird Herr Werres, der Geschäftsführer von TNS Infratest, seine Kritik an der Gewichtung der weiteren medienrelevanten Märkte durch die KEK formulieren. Er hat diese Kritik auch in einem Gutachten für die BLM dargelegt.
 
Danach wollen wir den Ansatz erweitern und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass der konkrete Fall letztlich der Katalysator ist für grundsätzliche Überlegungen, wie man unter­schiedliche Medienmärkte zueinander in Bezug setzen und gegebenenfalls miteinander verrechnen kann. Wir haben dazu Prof. Kepplinger vom Mainzer Institut für Publizistik, Herrn Hofsäss von der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse und Herrn Darkow, Geschäftsführer der GfK-Fernsehforschung eingeladen und damit sowohl Vertreter der Kommunikations­wissenschaft als auch der angewandten Medienforschung. Wir sind alle sehr gespannt auf ihre Ausführungen. Nach der Kaffeepause wollen wir die Diskussion noch einmal erweitern. Es wird dabei u.a. um die Frage gehen, welche Aspekte müssen in eine zukünftige Konzentrationskontrolle bzw. Vielfaltssicherung einbezogen werden, angesichts der Tatsache, dass sich unsere Medienlandschaft in einem dramatischen Umbruch befindet. Neben Prof. Mailänder und Prof. Kepplinger, die wir bereits als Referenten hören werden, haben wir zu dieser Diskussion Herrn Albert, den Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Herrn Dr. Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts, der gerade ein thematisch ähnlich gelagertes Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt hat, sowie Prof. Brosius vom Münchner Institut für Kommunikationswissenschaft eingeladen.
 
Gestatten Sie mir, bevor Frau Milz und die Referenten das Wort ergreifen, einen kurzen Abriss der Entwicklung unserer Medienlandschaft und damit auch der Regulierung mit einem Blick in die nahe Zukunft und einigen Stichworten zu kommenden regulatorischen Erforder­nissen:
 
Ich habe in der aktuellen Diskussion um die geplante Fusion von Springer mit ProSiebenSat.1 einige Male sinngemäß gesagt: Wenn es um Springer geht, taucht schon fast reflexartig das Gespenst eines Medienkonzerns auf, der seine Medienmacht politisch missbraucht oder zumindest missbrauchen könnte. Denn bereits in der ersten Diskussion in der Bundesrepublik um Medienkonzentration und Missbrauch von Medienmacht vor etwa 40 Jahren stand der Springer-Konzern im Zentrum. Aus dem Slogan „Enteignet Springer“ aus der zweiten Hälfte der 60er Jahre wurde dann Anfang der 90er Jahre bei der nächsten großen Diskussion um die Medienkonzentration der Ruf „Stoppt Kirch“, wobei letztlich Kirch und Springer und teilweise auch Otto Beisheim gemeinsam gemeint waren. Dr. Helmut Thoma, damals Geschäftsführer von RTL, sagte 1992 dem Stern zu diesem Thema: „Die wollen eine Mediendiktatur etablieren“(Stern 36/92). Es ging damals um die Umwandlung von Tele 5 in das Deutsche SportFernsehen, die Beteiligung von Kirch an DSF und die Rolle von Thomas Kirch, dem Sohn von Leo Kirch, der 45 % der Anteile an Pro7 gehalten hat. Anhand der damaligen Diskussion wurde vielen Beteiligten klar, dass die in § 21 Rund­funkstaatsvertrag fixierten Regeln zur Vielfaltsicherung überholt waren. § 21 gab im Kern folgende Begrenzungen vor: Ein Veranstalter durfte grundsätzlich zwei bundesweite Fernsehprogramme verbreiten, davon aber nur ein Vollprogramm oder Spartenprogramm Information. Veranstalter eines Voll- oder Informationsspartenprogramms konnte letztlich nur eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft sein, die aus mindestens drei Gesellschaftern bestehen musste, denn keiner der Beteiligten durfte 50 % oder mehr der Stimmrechts- oder Kapitalanteile innehaben. Gesellschaften, die mehr als 25 % der Stimm­rechtsanteile- oder Kapitalanteile an einem Vollprogramm- oder Informations-Sparten­programm-Veranstalter besaßen, durften sich an zwei weiteren entsprechenden Programmen beteiligen, aber nur unter 25 Prozent. Der Streit um die Beteiligung von Kirch an DSF, einem reinen Sportprogramm mit einem Marktanteil von 1,5 Prozent, machte deutlich, dass eine Konzentrationsregelung, die nur auf Beteiligungen abzielt und den Zuschauermarkt nicht berücksichtigt, der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Vielfaltsicherung nicht gerecht wird. Die Diskussion um eine Neuregelung war damit eröffnet. Sie führte schließlich 1996 zum Zuschaueranteilsmodell und zur Gründung der KEK. Dass auch die neue Regelung und die Konstruktion der KEK von vornherein nicht unproblematisch waren, hat bereits 1996 sehr weitsichtig der jetzige Vorsitzende der KEK, Prof. Dieter Dörr, erkannt. Wir haben ihn damals gebeten, für die BLM-Zeitschrift 'tendenz' eine Einschätzung zur recht­lichen Stellung der KEK und der neuen Konzentrationsregelung abzugeben. Dörr hat dazu im Herbst 1996 gesagt:“ Obwohl der KEK und den Landesmedienanstalten nunmehr die notwendigen Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Aufgaben zur Hand gegeben wurden, macht allein die Kompliziertheit der Regelungen die zukünftige Arbeit schwierig.“
 
Die Aussage von Dörr hat sich nicht erst im letzten halben Jahr, sondern bereits 1998 bewahrheitet. Dabei ging es um die damalige Formulierung des § 26 Abs. 2 RStV. Nach der ursprünglichen Regelung wurde eine vorherrschende Meinungsmacht „bei einer gering­fügigen Unterschreitung des Zuschaueranteils“ von 30 v.H. vermutet. Mit dem 6. Rundfunk­änderungsstaatsvertrag wurde dann die 25-Prozent-Schwelle eingeführt und damit auf den unbestimmten Rechtbegriff „geringfügig“ verzichtet. Dass auch damit nicht endgültig Klarheit geschaffen wurde, zeigt die aktuelle Auseinandersetzung. Dass es in den sechs Jahren dazwischen zumindest im Hinblick auf den § 26 Abs. 2 RStV zu keinem Disput zwischen den Landesmedienanstalten und der KEK gekommen ist, liegt alleine daran, dass die von der KEK vorzunehmenden Prüfungen im Hinblick auf Neugenehmigungen bzw. Gesellschafter­änderungen unproblematisch waren, bzw., wie beim Einstieg von RTL bei ntv, nicht problematisiert wurden. Dieser Fall hatte der KEK in den letzten Wochen nochmals zur Prüfung vorgelegen, da RTL n-tv nun vollständig übernehmen wollte. Überraschender Weise kam die KEK bei der Bewertung der RTL- und der Bertelsmann-Gruppe zu der Erkenntnis, dass sämtliche Aktivitäten der beiden Gruppen, zu welcher neben den vielen anderen ja auch die RTL-Programme und Produkte wie Spiegel und Stern gehören, insgesamt (nach Abzug der Boni) nur mit 27 % zu bewerten wäre, wobei die RTL-Gruppe schon alleine 25,2 % Zuschaueranteil erreicht. Nur zum Vergleich, beim Vorgang Axel Springer und ProSiebenSat.1 waren insgesamt 42 % ermittelt worden (auch nach Abzug der Boni). Auf der Grundlage des von der KEK entwickelten (und von uns kritisierten) Bewertungsrasters hatten wir für die Bertelsmann-Gruppe 37 % errechnet. Eine erhebliche Differenz, wie ich finde. Aber ich möchte der Diskussion nicht vorgreifen.
 
Mittlerweile hat sich allerdings die Situation geändert und es lässt sich unschwer vorher­sagen, dass die sich ankündigenden Veränderungen im Medienbereich zu ganz neuen Fragen der Vielfaltsicherung führen, die weit komplexer sind als die geplante Fusion von Springer mit ProSiebenSat.1. Ich nenne hier nur einige Stichpunkte:
 
Der Kauf der Bundesligarechte durch die Sportrechteagentur Arena, hinter der der Netz­betreiber Unity steht, - bzw. der IP-TV-Rechte durch T-Online; die zentrale Bedeutung des Internets und damit verbunden die zunehmende Rolle von IP-TV; der Ausbau des Glas­fasernetzes und die in diesem Zusammenhang geforderte Regulierungsfreiheit für die Telekom; der Ausbau der terrestrischen Rundfunknetze und die Verteilung und Regulierung dieser Kapazitäten; die zunehmende Bedeutung von Plattformen und deren Regulierung; die Pläne der Satellitenbetreiber im Hinblick auf Grundverschlüsselung und Grundgebühr; die Tatsache, dass globale Unternehmen wie Microsoft, Google, Yahoo und Ebay verstärkt in den Medienbereich drängen; sowie die Frage, wo bei all diesen Entwicklungen die lokalen und regionalen Anbieter bleiben.
 
Von besonderer Bedeutung ist aus meiner Sicht die Tatsache, dass Netzbetreiber zu­nehmend zu Inhalteanbietern werden. Die vertikale Integration birgt Risiken, sie bietet sicher aber auch Chancen. Bei solchermaßen vertikal integrierten Unternehmen besteht immer die Gefahr, dass eigene Inhalte und Inhalte nahe stehender Unternehmen konkurrierenden Inhalten vorgezogen werden. Dazu kommt, dass Netzbetreiber die Einnahmen aus dem Netzbetrieb dazu nutzen können, um damit Senderechte zu erwerben, wiederum auf Kosten der Rundfunkanbieter. Es ist für mich nahe liegend, hier die Regelungen aus anderen Regulierungsfeldern, wie etwa dem Energiewirtschaftsrecht zu übernehmen. In diesen Bereichen müssen Unternehmen rechtlich separiert sein, es gibt ein Verbot der Quersub­ventionierung und ein Gebot der getrennten Buchführung. Es muss also sichergestellt werden, dass alle Wettbewerber unter gleichen Voraussetzungen antreten. - Eine weitere wichtige Frage ist, ob Netze nicht ebenfalls zu den medienrelevanten verwandten Märkten nach dem Rundfunkstaatsvertrag zählen so wie Print- oder Onlinebeteiligungen. Ich halte das für nahe liegend, schließlich wird auch durch die Distribution von Programminhalten Einfluss auf die Meinungsbildung genommen. Die KEK rechnet daher der KDG die auf ihrer Programmplattform verbreiteten Programme weitestgehend zu. Vor allem in der digitalen Zeit, in der die Netzbetreiber immer mehr Spielraum bei der Belegung erhalten.
 
Ich möchte es an dieser Stelle bei der bisherigen Aufzählung der vor uns liegenden Problembereiche belassen. - Die Digitalisierung führt jedenfalls dazu, dass der Markt die Entwicklungen stärker bestimmt als in der analogen Zeit und dass die Einflussmöglichkeiten von Politik und Medienaufsicht eher geringer werden. Dennoch bleiben die zentralen Ziele der Regulierung bestehen. Es geht weiterhin um die Sicherstellung der Vielfalt der Angebote, die Sicherung des Zugangs der Verbraucher zu den wichtigsten Inhalten, den Kinder- und Jugendschutz, den Schutz der Urheber- und Verwertungsrechte und den Datenschutz. Es geht aber natürlich auch um die Zukunftschancen der Unternehmen. Chancengleichheit zu schaffen und Vielfalt zu gewährleisten sind dabei die zentralen Aufgaben. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang meine Ausführungen mit einem Zitat von Johannes Rau beenden, der als nordrhein-westfälischer Ministerpräsident zur Eröffnung des Medienforums in Köln am 14. Juni 1993, also vor 13 Jahren, im Zusammenhang mit dem Thema Medien­konzentration und neuer Regulierungs­ansatz gesagt hat: „Ohne eine gewisse Konzentration von wirtschaftlicher Medienmacht sind große Fernsehprojekte nicht finanzierbar. Und ohne finanzstarke Medienkonzerne hat die deutsche und europäische Medienwirtschaft keine Chance, im globalen Wettbewerb mit den weltweit operierenden amerikanischen und japanischen Medienunternehmen bestehen.“
 
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine interessante Veranstaltung.