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Positionen & Reden

Rede von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring anlässlich der 25-Jahrfeier der BLM am 25. März 2010

25.03.2010 | P&R


- Es gilt das gesprochene Wort! -

Sehr geehrter Herr Dr. Jooß,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich darf Sie alle herzlich zur 25-Jahrfeier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien begrüßen. Genau genommen ist das heute die erste von zwei Feiern. Die zweite Feier, zu der wir Kooperationspartner der Landeszentrale aus Nah und Fern und vor allem auch Vertreter aller 162 Anbieter eingeladen haben, die die BLM derzeit genehmigt hat, wird am 6. Mai stattfinden. Heute sollen die Gremien der Landeszentrale und die Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen, die beide an ihrem Platz durch ihre kompetente und engagierte Arbeit die Erfolge der zurückliegenden 25 Jahre erst möglich gemacht haben. Deshalb ein herzliches Willkommen an die aktuellen und ehemaligen Gremienmitglieder sowie die aktuellen und früheren BLM-Mitarbeiter. Stellvertretend für die zahlreichen ehemaligen Gremienmitglieder, die heute hier sind, möchte ich an dieser Stelle die langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden des Medienrats bzw. des Verwaltungsrats, Prof. Ekkehard Schumann, Prof. Walter Eykmann und Erhardt Stiebner begrüßen, denen gemeinsam mit ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen Anke Geiger, Werner Honal, Prof. Hermann Maier und Klaus Warnecke heute eine tragende Rolle zukommt. Zusammen mit dem langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Münchner Gesellschaft für Kabelkommunikation, Prof. Reinhold Kreile, über dessen Hiersein ich mich sehr freue, werden sie noch einmal die Anfangsjahre der BLM und der privaten Rundfunkangebote in Bayern Revue passieren lassen. Moderieren wird das Ganze Elke Schneiderbanger, die - man möchte es kaum glauben - diese Zeit als erfolgreiche Programmmacherin miterlebt und uns als langjähriges Mitglied der Jury des BLM-Hörfunk- und Fernsehpreises immer die Treue gehalten hat. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen.

Die Vertreter zweier weiterer Institutionen muss man an so einem Tag hervorheben, denn ohne die zwar nicht ausschließlich harmonische, aber immer konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen hätte die bayerische Hörfunk- und Fernsehlandschaft heute ein anderes Gesicht. Das sind zum Einen die für Medienpolitik zuständigen Mitarbeiter der Bayerischen Staatskanzlei, zum Anderen die Vertreter der Verbände der Anbieter. Ich darf in diesem Zusammenhang ganz herzlich Herrn Josef Brandmaier, Dr. Hansjörg Kuch, Michael Roppelt und Frau Dorothee Erpenstein begrüßen sowie auf Anbieterseite Jürgen Doetz, Willi Schreiner und Felix Kovac.
Last but not least darf ich die anwesenden Journalisten willkommen heißen, die unsere Arbeit all die Jahre mit der notwendigen kritischen Distanz begleitet haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Tatsache, dass die BLM in diesen Tagen 25 Jahre alt wird, legt nahe, über die grundlegenden Entwicklungen in diesem Zeitraum nachzudenken. Was wurde erreicht, was wurde möglicherweise versäumt, welche Veränderungen sind eingetreten und was sind die zukünftigen Ziele?

Grundsätzlich sollten wir uns gerade an einem Tag wie heute wieder bewusst machen, dass die Landeszentrale eine besondere Rolle inne hat, die sie von allen anderen Landesmedienanstalten unterscheidet. Der Ursprung dafür liegt weit vor der Gründung der BLM. Im Jahr 1972 hatten über eine Million Unterschriften bayerischer Bürger dafür gesorgt, dass die Bayerische Verfassung um den Artikel 111a ergänzt wurde, der die Veranstaltung von Rundfunk in Bayern nur in öffentlicher Verantwortung und unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erlaubt. Der Artikel 111a hat schließlich dazu geführt, dass der Gesetzgeber der BLM und ihren Gremien, allen voran dem Medienrat, eine besonders starke Stellung zugewiesen hat, mit größerer Steuerungsfunktion gegenüber privaten Anbietern als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Ganz aktuell ist die Entscheidung des Fernsehausschusses, die Genehmigung für das Programmformat „Ultimate Fighting“ im Deutschen SportFernsehen aufzuheben. Diese Entscheidung ist begründet mit der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nach dem Artikel 111a.

Die starke Stellung des Medienrates ist ein Zeichen dafür, dass die Integration aller gesellschaftlichen Kräfte ein entscheidender Faktor für dieses neue Rundfunkmodell war. Ein anderer, nicht weniger wichtiger Aspekt ist die im Artikel 111a festgelegte Staatsferne des Rundfunks im Sinne der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft. Sie zeigt sich auch darin, dass die Anzahl der Mitglieder des Medienrates, die der Staatsregierung oder dem Landtag angehören, auf ein Drittel begrenzt ist. Und noch ein Punkt ist wichtig: Der Artikel 111a schreibt ein plurales Aufsichtsmodell für Bayern vor. Im Artikel 111a Abs. 2 Satz 2 heißt es dazu:“ An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen.“ Zitat Ende. Das bedeutet, ein Sachverständigenmodell, wie es etwa in Berlin existiert, wäre nach bayerischem Recht verfassungswidrig. – Dass der besonderen Situation Bayerns auch im föderalen Kontext Rechnung getragen wird, zeigt im Übrigen der § 63 des Rundfunkstaatsvertrages.

So selbstverständlich wie das aus heutiger Sicht aussieht, war das in der Entstehung des Bayerischen Rundfunkmodells am Anfang allerdings nicht. Ich erinnere mich, dass in meiner Zeit als Referent für Medienpolitik in der Bayerischen Staatskanzlei, der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, allen voran der damalige Rundfunkratsvorsitzende Dr. Fritz, diese eigenständige Entwicklung der BLM und des Medienrats alles andere als positiv sahen. Der Rundfunkrat ist damals mit dem Anspruch aufgetreten, er sei in Bayern das „Rundfunkparlament“ mit der klaren Vorstellung, dass Rundfunkfragen nur durch ihn und nicht etwa unmittelbar durch das Parlament bewertet werden können. Im weiteren Diskussionsprozess machte Dr. Fritz dann einen ganz besonderen Vorschlag, der aus heutiger Sicht sogar in Teilen wieder modern und aktuell anmutet: Er hat der Staatsregierung vorgeschlagen, dass zwei Vertreter des Rundfunkrates in den Medienrat entsandt werden. Damit verband er den selbstverständlichen Anspruch, gleichzeitig Vorsitzender des Rundfunkrats und des Medienrats zu werden. Die Idee war dann schnell vom Tisch, als der damalige Referent Ring dann umgekehrt den Vorschlag gemacht hatte, dass zwei Medienräte in den Rundfunkrat entsandt werden.

Der Medienrat als Abbild der pluralen gesellschaftlichen Gruppierungen spiegelt die kulturelle, landsmannschaftliche und letztlich sogar geografische Vielfalt Bayerns wieder. Er steht damit für die von Anfang an vorhandene Überzeugung, flächendeckend eine starke lokale und regionale Rundfunk-Landschaft aufzubauen. Ich denke, das ist uns weitgehend gelungen. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass der erste Präsident der Landeszentrale, Rudolf Mühlfenzl, einen wichtigen Beitrag geleistet hat sowohl für den Aufbau der Rundfunklandschaft in Bayern als auch zur Positionierung der BLM in den ersten Jahren.

Heute ist Bayern im Bezug auf private Hörfunk- und Fernsehunternehmen der bedeutendste Standort in Deutschland. Dazu hat auch die BLM ihren Beitrag geleistet. Nach den Ergebnissen der aktuellen Studie „Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland“ erzielten die in Bayern angesiedelten privaten Fernsehsender 2008 mehr als 46 Prozent des Gesamtumsatzes aller privaten Fernsehunternehmen in Deutschland. Auch beim Hörfunk steht Bayern mit 21 Prozent an der Spitze der Rangliste. Bei der ersten Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Rundfunks, die 1995 durchgeführt wurde, lag der Anteil Bayerns am Umsatz der privaten Rundfunkunternehmen in Deutschland noch bei 28 Prozent, Ende 2008 waren es 42 Prozent. Die guten Ergebnisse beim Umsatz wirken sich auch positiv auf die Beschäftigtenzahlen aus: Insgesamt arbeiteten Ende 2008 mehr als 30 Prozent aller Beschäftigten des privaten Rundfunks in Bayern. Aktuell hat die BLM insgesamt 162 Hörfunk- und Fernsehprogramme genehmigt, fast doppelt so viele wie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die in dieser Statistik an zweiter Stelle steht.

Statistiken, meine Damen und Herren, sind immer Momentaufnahmen, und es wäre ein fataler Trugschluss, anzunehmen, dass wir sorglos in die Zukunft schauen können. Durch die rasant zunehmende Digitalisierung der Medien und durch das Internet ist in den zurückliegenden Jahren eine kaum überschaubare Vielzahl neuer elektronischer Medienangebote entstanden. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die etablierten Medien. In diesem Zusammenhang stellen sich auch der Landeszentrale neue Aufgaben, die bisher nur in Ansätzen gelöst sind. Im Hinblick auf die Zukunft des lokalen Rundfunks sind in den kommenden Jahren zwei zentrale Fragen zu beantworten: Wie schaffen das lokale Fernsehen und vor allem der lokale Hörfunk den Übergang von analog zu digital und wie kann die Qualität des lokalen Rundfunks sichergestellt werden?

Wie Sie alle wissen, wird die Qualitätsdiskussion derzeit intensiv auch im Zusammenhang mit den nationalen privaten Fernseh-Vollprogrammen geführt. Diese Diskussion ist notwendig, denn es kann nicht sein, dass Renditeansprüche von Gesellschaftern mehr Gewicht haben als die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse, die auch für private Rundfunkangebote bestehen.

Was man im Hinblick auf die nationalen Fernseh-Vollprogramme fordern muss, ist für die lokalen Angebote überlebenswichtig. Sowohl für den lokalen Hörfunk als auch für das lokale Fernsehen gilt: Ihr unschlagbarer Wert ist die Lokalität, die lokale Marke, die Orientierung gibt, Vertrauen schafft und in der Lage ist, Identität zu stiften. Das geht nur mit einer intensiven Berichterstattung über lokales Geschehen, es geht über Nachrichten und letztlich über Qualität. Es geht dabei um lokale Grundversorgung. Nun muss die Politik entscheiden, welchen Wert sie dem Kulturgut lokaler Rundfunk beimisst. Eine minimale Teilhabe an der Rundfunkgebühr, wie sie etwa in der Schweiz bereits verwirklicht ist, würde dafür sorgen, das lokale Rundfunksystem zu stabilisieren und Qualität zu sichern. Ohne ein solches Modell werden wir vor allem im lokalen Fernsehen bereits kurzfristig einen Erosionsprozess erleben, der einhergehen wird mit einem deutlichen Rückgang an Lokalität und Qualität.

Ungelöst ist auch die Frage, wie im Hörfunk der Übergang von analog zu digital vonstatten gehen soll. Dieses Problem betrifft besonders stark den lokalen Hörfunk. Offen ist dabei sowohl die Frage, über welche Technik digitaler Hörfunk in Zukunft ausgestrahlt werden wird, als auch die Frage, wie lange die jetzige analoge UKW-Ausstrahlung beibehalten werden soll. Unabhängig davon welcher digitale Übertragungsweg sich letztlich durchsetzen wird, kommen auf die meist mittelständischen Unternehmen gewaltige Belastungen zu, da in der Übergangsphase sowohl der analoge als auch der digitale Übertragungsweg finanziert werden muss. Ein sinnvoller Weg wäre hier, einen Digitalisierungsfonds zu schaffen, der sowohl aus Teilen der Erlöse aus der Versteigerung der digitalen Dividende als auch aus einem Anteil aus der Rundfunkgebühr gespeist werden könnte.

Generell wird wichtig sein, dass wir uns in Zukunft auf unsere Stärken besinnen und dazu gehören zweifellos die Felder Aus- und Fortbildung, Medienpädagogik und Medienkompetenz und der Jugendschutz. Auf diesen drei Bereichen lag immer in besonderer Weise das Augenmerk der BLM und des Medienrats. Ich bin überzeugt, dass ihre gesellschaftliche Bedeutung in Zukunft noch steigen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

gemeinsam haben wir in den zurückliegenden 25 Jahren eine Menge erreicht. Ihren Anteil daran haben Viele: die Mitarbeiter der BLM, die kompetent und motiviert Konzepte entwickelt und neue Ideen aufgegriffen und zusammen mit Medienrat und Anbietern umgesetzt haben; die Gremien der Landeszentrale, die ernsthaft und kenntnisreich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht geworden sind; die mittelständischen Anbieter, die im Dialog mit der BLM und mit Mut und Risikobereitschaft die Rundfunklandschaft aufgebaut und weiterentwickelt haben und die Bayerische Staatskanzlei und der Bayerische Landtag mit einer grundlegenden und weitschauenden Medienpolitik. Über Jahre erfolgreich zu sein, bedeutet auch Verantwortung für die Zukunft zu tragen. Verantwortung nicht nur im Hinblick darauf, das Erreichte zu bewahren, sondern vor allem es weiter zu entwickeln. An diesem Punkt sind wir alle gefordert. Eine besondere Verantwortung aber obliegt hier zweifellos der Medienpolitik. Nur sie ist in der Lage, die notwendigen Weichenstellungen herbei zu führen. Das erfordert Selbstbewusstsein, Mut und Durchsetzungsvermögen auch im bundesweiten Kontext. Die Chancen sind da, wir sollten alles tun, um sie zu nutzen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe das Mikrofon an den Vorsitzenden des Medienrats, Herrn Dr. Jooß.