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„Smarte Endgeräte erfordern smarte Regulierung: Kann das Jugendschutzniveau im Zeitalter der Konvergenz gehalten werden?“

21.10.2015 | P&R 2015
Keynote von Siegfried Schneider, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
 
 
-Es gilt das gesprochene Wort! -
 
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

als Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz freue ich mich, Sie bei unserem alljährlichen KJM-Panel zum Jugendmedienschutz hier auf den Medientagen München 2015 zu begrüßen. Die heutige Veranstaltung steht unter dem Motto „Smarte Endgeräte erfordern smarte Regulierung: Kann das Jugendschutzniveau im Zeitalter der Konvergenz gehalten werden?“ In Zeiten der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist dies ein hochaktuelles Thema.  
Medienkonvergenz und Digitalisierung haben zu einer rasanten Veränderung der Medienlandschaft beigetragen. So können heutzutage Internetinhalte bequem über den heimischen Fernseher oder mobil über das Smartphone oder Tablet genutzt werden. Diese Geräte sind auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Gemäß der JIM-Studie 2014 besitzen bereits 88 Prozent der 12 bis 19-jährigen ein Smartphone. Die überwiegende Mehrheit hat ein Smartphone mit einer Flatrate und kann entsprechend oft damit ins Internet gehen. Laut der eben veröffentlichten Shell-Jugendstudie sind 99 Prozent der Kinder und Jugendlichen über 12 Jahren online. Somit findet die Mediennutzung häufig außerhalb der elterlichen Kontrolle statt. Gleichzeitig steigt damit auch das Risiko, dass Kinder und Jugendliche immer früher mit problematischen Inhalten konfrontiert werden.
 
Diese technischen Entwicklungen haben auch dazu geführt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der KJM nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind. Der JMStV stammt noch aus dem Jahre 2003, als es weder Smartphones noch Tablets oder soziale Netzwerke gab. Vor kurzem sind die Novellierungsbestrebungen der Länder in eine entscheidende Phase eingetreten, da sich die Ministerpräsidentenkonferenz Mitte Oktober auf einen Entwurf des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages geeinigt hat, dessen Teil auch der JMStV ist. Im Dezember soll dieser bei einer Sitzung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin unterzeichnet und anschließend in den Länderparlamenten beraten werden. Als KJM-Vorsitzender hoffe ich, dass dieser Prozess zu einem guten Ende kommt, denn der Novellierungsbedarf ist angesichts der geschilderten technischen Entwicklungen mehr als dringlich!
 
Obwohl viele Regelungen des JMStV nicht mehr zeitgemäß sind, so muss man doch feststellen, dass sich das 2003 eingeführte System der regulierten Selbstregulierung bewährt hat. Wie gut es sich etabliert hat, sehen wir besonders im Rundfunkbereich, wo die Zahl der Fälle rückläufig ist. Die Arbeit der letzten Jahre trägt also Früchte, denn die privaten Sender wissen, dass ihre Programme beobachtet und Verstöße geahndet werden. Dies bestätigen auch die Ergebnisse unserer jüngst abgeschlossenen Programmanalyse, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten herrscht in Sachen Jugendmedienschutz dagegen offenbar manchmal eine andere Rechtsauffassung, obwohl der JMStV für beide Säulen des dualen Rundfunksystems gleichermaßen gilt. Dies zeigt sich an den Zuschauerbeschwerden, die die KJM zu Beiträgen auf den öffentlich-rechtlichen Sendern erhält. Beispiele sind Krimi-Serien wie „Soko Wien“ oder „Polizeiruf 110“. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Medienkonvergenz wirkt es anachronistisch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in das gemeinsame Aufsichtsdach über privaten Rundfunk und Telemedien einbezogen ist.
 
Im Telemedien-Bereich war die Tätigkeit der KJM immer schon deutlich schwieriger und auch aufwendiger als im linearen Medium Rundfunk. Die Dynamik und Flüchtigkeit des Mediums, eine steigende Zahl von problematischen Inhalten, die aus dem Ausland stammen und eine Masse an Content im Web 2.0, die oft durch anonyme Nutzer hochgeladen werden, stellen die Aufsicht vor schwierige Aufgaben. Hinzu kommt, dass ein Vorgehen der Medienaufsicht nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland möglich ist. Die Fallzahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während sich die KJM im Rundfunkbereich von 2003 bis 2015 mit rund 1000 Fällen befasst hat, waren es im Telemedienbereich fast 6000 Fälle! Trotz dieser Herausforderungen war auch im Telemedien-Bereich die Arbeit der KJM erfolgreich. So hat sich die Anzahl der frei zugänglichen deutschen Pornoangebote deutlich verringert.
 
Im Telemedien-Bereich zeigt sich auch der größte Novellierungsbedarf. Hier brauchen wir neue Regelungen, die sich nicht mehr am Verbreitungsweg, sondern am Inhalt orientieren. So müssen wirksame Anreize für Inhalteanbieter geschaffen werden, ihr Angebot zu kennzeichnen. Auch die Plattformbetreiber sollten stärker in die Pflicht genommen und Hersteller von Endgeräten sollten in den Jugendmedienschutz eingebunden werden. Stichworte in diesem Zusammenhang sind schnelle und nutzerfreundliche Meldewege für jugendschutzrelevante Inhalte oder auch Jugendschutz by design.
 
Angesichts dieser Entwicklungen gewinnt der technische Jugendmedienschutz an Bedeutung. Jugendschutzprogramme ermöglichen es Eltern, geeignete Inhalte nach Altersstufen freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Sie sind derzeit die einzige Schutzlösung, die auch ausländische jugendschutzrelevante Inhalte filtern kann. Die nachhaltige Sicherung dieses Konzepts ist der KJM ein wichtiges Anliegen.
 
Da ein Großteil der jugendschutzrelevanten Inhalte aus dem Ausland kommt, steigt der Bedarf an internationaler Zusammenarbeit. Im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes arbeiten die von der KJM anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen an vielversprechenden Projekten, wie der International Age Rating Coalition (IARC), die sich mit der Alterseinstufung von Spielen und Apps unter Berücksichtigung der länderspezifischen Besonderheiten befasst, oder Miracle, das technische Schnittstellen für Jugendschutzprogramme erprobt.
 
Auf europäischer Ebene wird derzeit die Richtlinie über audiovisuelle Medieninhalte (AVMD-Richtlinie) einer Überprüfung unterzogen. Diese sieht auch Mindestvorgaben für den europäischen Jugendmedienschutz vor. Die EU-Kommission hat dazu die Gruppe europäischer Regulierungsbehörden (kurz: ERGA) ins Leben gerufen, deren Unterarbeitsgruppe zum Jugendschutz konkrete Vorschläge dazu erarbeiten soll. So wird beispielsweise über die Abschaffung der Einteilung in lineare und non-lineare Inhalte oder effektive technische Schutzlösungen diskutiert. Die deutschen Aufsichtsbehörden sind über den Europabeauftragten der DLM in der ERGA vertreten. Auch hier bin ich gespannt, wie das Ergebnis der Beratungen aussehen wird.
 
Das deutsche System des Jugendmedienschutzes sorgt für ein hohes Schutzniveau von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen. Einer seiner Grundpfeiler ist das System der regulierten Selbstregulierung. Es basiert auf dem Gedanken, die Anbieterverantwortung zu stärken, indem man diese über anerkannte Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle in den Jugendmedienschutz einbindet. Im Novellenentwurf werden die Selbstkontrolleinrichtungen gestärkt, was auch die KJM stets gefordert hat. Dennoch darf diese Stärkung nicht mit einer gleichzeitigen Schwächung der Aufsicht verbunden sein. Denn nur mit einer starken Aufsicht, die losgelöst vom Einfluss der Wirtschaft Standards und Richtlinien festlegt, kann das System der regulierten Selbstregulierung wirklich effizient funktionieren.
 
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es gibt viel zu besprechen. Unsere Podiumsteilnehmerinnen und –Teilnehmer werden diese und weitere Themen in gewohnt kompetenter Weise diskutieren. Ich freue mich, dass es auch in diesem Jahr gelungen ist, eine gute Mischung aus Medienschaffenden und Verbandsvertretern, der Aufsicht, sowie seitens der EU an einen Tisch zu bringen. Ein Dank gebührt dem Moderator der heutigen Diskussion, Herrn Klos, der für die kurzfristig verhinderte Frau Fichter eingesprungen ist.
 
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante Veranstaltung mit konstruktiven Diskussionen!