Cookie Hinweis

Suche

Positionen & Reden

Grußwort von BLM-Präsident Siegfried Schneider zum Europa-Tag im Rahmen der MEDIENTAGE MÜNCHEN 2015 am 23. Oktober 2015

24.10.2015 | P&R 2015
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
 
 
Sehr geehrter Herr Kommissar Oettinger,
sehr geehrter Herr Professor Ory,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
ich darf Sie alle sehr herzlich zu unserem ersten Europa-Tag auf den MEDIENTAGEN begrüßen. Ich freue mich, dass es dabei auf Anhieb gelungen ist, hochkarätige Experten für die einzelnen Themenpanels zu gewinnen. Mit dem Europäischen Institut für Medienrecht haben wir einen idealen Partner für diese Veranstaltung gefunden. Danke an dieser Stelle für Ihr Engagement. Der Vorsitzende des EMR, Prof. Ory, wird im Rahmen dieser Eröffnungsrunde eine Einführung in das geben, was uns in den kommenden Stunden erwartet. Und natürlich freuen wir uns besonders, dass Günther Oettinger, der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, zugesagt hat und wir damit den maßgeblichen europäischen Politiker in diesem Feld begrüßen dürfen. Er wird gleich im Anschluss die Keynote halten, auf die wir alle gespannt sind.
Dieser Europa-Tag kommt auch insofern zum richtigen Zeitpunkt, als der EuGH mit seiner weitreichenden Entscheidung zum Datenschutz vom 6. Oktober, die neue Maßstäbe setzt, uns für den heutigen Tag sehr viel Stoff für Diskussionen liefert, auch über das spezielle Thema hinaus.
 
Es stellt sich ja die Frage, inwieweit angesichts der Internationalisierung und Globalisierung des Mediengeschäfts nationale Regulierungen noch greifen? Ich möchte hier nicht ins Detail gehen, das soll den folgenden Themenpanels zum Urheberrecht, zum Datenschutz, zur Netzneutralität und zu den audiovisuellen Mediendiensten überlassen bleiben. Grundsätzlich gibt es eine Reihe von übergeordneten Anforderungen, die eine konvergente Medienregulierung, unabhängig davon, ob sie national oder europäisch verankert ist, erfüllen sollte:
 
In einer konvergenten Medienordnung sollte eine Regulierung für alle audiovisuellen Mediendienste gelten und allgemeine Grundstandards regeln. Zentrale Anliegen bleiben dabei auch künftig der Jugendmedienschutz und das Gebot der Menschenwürde sowie die Vielfalt der Angebote und der Anbieter. Für die Bereiche des Jugendschutzes und der Menschenwürde sollte dabei ein besonders hohes Schutzniveau vorgesehen werden. Vorstellbar ist hier, dass eine Basisregulierung dieser Bereiche auf europäischer Ebene verankert wird, dass den Mitgliedsstaaten aber die Möglichkeit vorbehalten bleibt, strengere Regeln vorzusehen.
 
Gerade die Rundfunkunternehmen dürfen erwarten, dass die Politik dafür sorgt, dass es faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Medienbranchen und über Ländergrenzen hinweg gibt. Fair ist dieser Wettbewerb nur, wenn für alle Wettbewerber vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Je weiter durch die Konvergenz die Grenzen zwischen Rundfunk, Internet und Print verschwimmen, umso mehr müssen wir die aktuellen Regulierungsnormen für stark regulierte Medienmärkte wie Hörfunk und Fernsehen hinterfragen, um das vielzitierte „level playing field“ zu erreichen.
 
Eine sinnvolle Regulierung muss auch dafür sorgen, dass die Produktion von Inhalten weiterhin ein lohnendes Geschäftsmodell bleibt. Entscheidend für die Content-Unternehmen sind dabei das Urheberrecht, der Zugang zu den Plattformen, die Auffindbarkeit von Inhalten und die Möglichkeit einer direkten Kundenbeziehung. Daraus folgt z.B., dass nicht nur für Netz- und Plattformbetreiber, sondern auch für Geräte­hersteller die Grundsätze von Chancengleichheit, Diskriminierungsfreiheit und letztlich auch das Vielfaltsgebot gelten müssen.
 
Ich habe bereits vorgestern in meinem Grußwort zur Eröffnung der MEDIENTAGE betont, dass es bei einer gelungenen konvergenten Medienregulierung vor allem darum geht, einen weitgehenden Ausgleich zwischen gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Interessen zu schaffen und damit sowohl eine gelingende öffentliche Kommunikation sicherzustellen, als auch neue digitale Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Dass dabei europäische Unternehmen gegenüber internationalen Konzernen nicht benachteiligt werden dürfen, versteht sich von selbst. Aber klar sein muss auch, dass wir einen Ausgleich brauchen zwischen einer notwendigen Industriepolitik und den Anforderungen an einen Verbraucherschutz, der diesen Namen verdient. Nicht zuletzt darauf hat der EuGH in seinem Urteil zum Safe Harbor-Abkommen mehr als deutlich hingewiesen.
 
Die Umsetzung einer sinnvollen konvergenten Medienregulierung wird nur in einer engen Zusammenarbeit zwischen Ländern, Bund und EU gelingen. Eine Grundvoraussetzung dabei ist, dass Länder und Bund in Brüssel mit einer Stimme sprechen. Ich bin da ganz zuversichtlich, die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz bietet dafür eine gute Voraussetzung.

 
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
wir haben den Europa-Tag auf den MEDIENTAGEN nicht als einmaliges Ereignis geplant, sondern als Auftakt zu einer neuen festen Reihe. Im globalen Wettbewerb brauchen wir einen europäischen Regelungsrahmen für audiovisuelle Medien. Die Diskussion darüber wird uns noch lange beschäftigen, mit dem Europa-Tag wollen wir dazu beitragen. „Wenn wir nicht Optimisten sind, werden wir Europa nie gestalten können.“ („Der Auftrag Europas: Frieden und Freiheit“, in: Deutschland-Magazin 6/1984, S. 12). Mein Zitat von Franz Josef Strauß soll diesen Europa-Tag begleiten.