Cookie Hinweis

Suche

Positionen & Reden

Grußwort von BLM-Präsident Siegfried Schneider zur Präsentation des Web-TV-Monitors 2017 am 20. November 2017

20.11.2017 | P&R 2017

Sehr geehrter Herr Dr. Kreißig,
sehr geehrte Referenten,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich heiße Sie hier in der BLM zur Präsentation und Diskussion des Web-TV-Monitors 2017 herzlich willkommen. Wir werden heute erfahren, was den deutschen Onlinevideo-Markt bewegt und ob YouTube durch Facebook und weitere soziale Netzwerke wie Instagram tatsächlich in Bedrängnis geraten kann. Ich gebe zu, eine ungewöhnliche Frage angesichts der aktuellen Dominanz von YouTube auf dem Bewegtbildmarkt, aber sicher nicht ganz unberechtigt, wie die Ergebnisse des Web-TV-Monitors 2017 gleich zeigen werden.

Wie rasant sich der Onlinevideo-Markt verändert hat, erleben wir alle tagtäglich selbst. Die Nutzung von Bewegtbildern erfolgt zunehmend non-linear. Vor allem junge Menschen machen das Internet zum Zentrum ihrer kompletten Mediennutzung und konsumieren Videos vor allem online und immer stärker auch mobil. Für viele von ihnen sind YouTube-Channels das Maß aller Dinge, zum Konsumieren, aber auch zum Selbst Produzieren.

Nun drängt auch noch Facebook mit Nachdruck in den Markt, und zwar nicht nur mit der 2016 eingeführten Live-Videofunktion, sondern auch mit Produktion von Serien. Ich bin sehr gespannt, wie die Gäste unserer Podiumsdiskussion diese Entwicklung sehen. Sowohl unseren Referenten sowie den Studienautoren Prof. Dr. Klaus Goldhammer und Bertram Gugel möchte ich an dieser Stelle herzlich für ihr Kommen danken. Außerdem freue ich mich, dass mein Kollege Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK, heute bei uns ist. Die Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg und die BLM beauftragen seit 2015 die Erhebung der Daten für den Onlinevideo-Markt gemeinsam.

Die BLM hat erstmals im Jahr 2010 Marktdaten zur Anzahl, Nutzung und Relevanz der Web-TV-Angebote in Deutschland ermitteln lassen. Seitdem hat sich die Zahl der Angebote verzehnfacht und zwar auf mehr als 12.000 Web-TV-Angebote und YouTube-Channels in 2017. Die Entwicklung zeigt, dass der deutsche Onlinevideo-Markt vor allem durch YouTube einen Riesensprung gemacht hat. Die reinen YouTube-Kanäle werden seit 2015 separat erhoben und sind in Zahl und Nutzung stetig gewachsen, während die Zahl der originären Web-TV-Sender deutlich rückläufig ist. Die Dynamik des Marktes ist ungebrochen. So hat das Forschungsunternehmen Goldmedia 2017 auch erstmals die Top 550 der Facebook-Videoangebote für den Web-TV-Monitor analysiert.

Weitere Trends, die sich neben der steigenden Anzahl der Onlinevideo-Angebote und der wachsenden Abrufzahlen beobachten lassen: Das Livestreaming im Netz wird immer beliebter, sowohl für die Produzenten als auch für die Konsumenten. Die Bandbreite der Livestreams reicht dabei von Eventübertragungen via Facebook live über Let’s play-Kanäle auf YouTube oder Twitch bis hin zur Plattform Younow, die unter dem Motto „live aus dem Kinderzimmer“ für Diskussionen unter Jugendschutzexperten gesorgt hat.

Auch die Social Networks Instagram und Snapchat haben eine Livevideofunktion. Für die so genannten „Digital Natives“, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sind, ist das Livestreaming zu einem Tool geworden, das die Nutzer zunächst zu semiprofessionellen, später aber teilweise auch zu professionellen Produzenten macht. Social Media befeuert auf jeden Fall den Onlinevideo-Markt, der – und das ist ein weiterer wichtiger Trend in der Entwicklung der letzten Jahre – immer professioneller wird.

Längst geht es den US-Riesen wie Google und Facebook mit ihren Töchtern YouTube und Instagram um mehr als nur um kurze Videoschnipsel oder selbst aufgenommenen Live-Content im Videogeschäft. Sie drängen mit teuer eingekauftem oder eigenproduziertem Premium-Content in den Bewegtbildmarkt und werden zu Wettbewerbern für klassische TV-Sender oder auch Streaminganbieter wie Netflix oder Amazon Prime Video.

YouTubes kostenpflichtige Online-Videothek „Red“ ist in den USA bereits gestartet, in Deutschland soll es schon Testläufe geben. Und Facebook hat dieses Jahr nicht nur einen Rechte-Deal mit der American Football League NFL abgeschlossen, sondern auch die Videoplattform „Watch“ aufgebaut, auf der laut Medienberichten nicht nur Sport, sondern auch virale Webvideos und Serien gezeigt werden sollen. In den USA laufen dort nach Informationen der FAZ schon 1.000 Serien.

Die Trennung zwischen Technologiekonzernen und Content-Anbietern bzw. -produzenten wird also zunehmend schwieriger. Auf den diesjährigen Medientagen München wurde vor diesem Hintergrund intensiv über die Medienordnung 4.0, Plattformregulierung und den Rundfunkbegriff diskutiert. Anke Schäferkordt, Geschäftsführerin der RTL-Mediengruppe in Deutschland, betonte in ihrer Keynote, dass die Medienhäuser ohne „faire Rahmen­bedingungen“ nicht im Netz reüssieren könnten, das von internationalen Konzernen wie Google und Facebook dominiert sei. Für RTL, so Schäferkordt später im Interview mit dem BR, bedeute TV schon längst nicht mehr Television, sondern „total video“.

Der Begriff „total video“ – ergänzt durch die Stichworte, wann und wo ich will, beschreibt treffend das veränderte Nutzungsverhalten beim Bewegtbildkonsum. Nach der aktuellen ARD/ZDF-Onlinestudie nutzen 53% der Onliner Videoanwendungen im Netz. Gestiegen ist vor allem die Bedeutung von Streamingdiensten und Livefernsehen im Netz, die Nutzung von Videos auf Abruf über Portale wie YouTube ist mit mehr als 30% aller Onliner konstant hoch geblieben.

Die veränderte Nutzungssituation, die technischen Möglichkeiten – jeder kann mit wenig Aufwand im Netz senden – und die dynamische Marktentwicklung erfordern im linearen und non-linearen Bereich eine zeitgemäße Regulierung für audiovisuelle Angebote. Einig sind sich die meisten Experten darüber, dass für vergleich­bare Angebote, unabhängig von technischen Verbreitungs­fragen, künftig soweit als möglich die gleichen Regeln gelten sollen. Auf europäischer Ebene wird das unter dem Stichwort des „Level Playing Field“ diskutiert. Eine „medienrechtliche Missbrauchsaufsicht“ für YouTube und Facebook fordern übrigens rund 70 Prozent der für den Web-TV-Monitor befragten Anbieter.

Und wie kann eine solche Aufsicht bzw. Regulierung aussehen? Durch eine qualifizierte Anzeigepflicht hätten die Medienanstalten Kenntnis davon, wer streamt und wer die inhaltliche Verantwortung für die Angebote trägt. Anforderungen wie Jugendschutz und Werbegrundsätze gelten schon jetzt gleichermaßen für Rundfunk und Telemedien.

Ob eine qualifizierte Anzeigepflicht ausreicht und für welche Angebote sie gilt, muss letztendlich der Gesetzgeber entscheiden. Doch aus Sicht der Landeszentrale sind noch weitere Fragen wichtig: Besitzen die Streamer eine ausreichende Qualifikation und genügend Wissen über die rechtlichen Konsequenzen ihres Tuns? Und vor allem: Werden Online-Plattformen wie YouTube oder Facebook ihrer Verantwortung gerecht? Denn aktuell definieren sie selbst die Regeln – und zwar im Wesentlichen durch die technischen Möglichkeiten, die sie Streaming-Anbietern zur Verfügung stellen. Ob beispielsweise ein Stream nur an einen begrenzten Nutzerkreis („Freundeskreis“) gerichtet wird oder immer öffentlich zugänglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sie sehen, wir haben einigen Stoff für die spätere Podiumsdiskussion. Doch zunächst wird Ihnen Prof. Dr. Klaus Goldhammer die Studienergebnisse präsentieren und im Anschluss daran erfahren wir von Bertram Gugel, wie sich die größten deutschen YouTube-Kanäle entwickelt haben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen informativen Nachmittag und eine spannende Diskussion!