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Einführung von BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege zum MTM-Panel - „Die Vermessung der Meinungsmacht“, Di., 26. Oktober, 13.30 Uhr

26.10.2021 | P&R 2021

- Es gilt das gesprochene Wort! -


Sehr geehrte Frau Prof. Stark,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

schön, dass Sie bei dem heutigen Panel dabei sind.

Das Thema „Die Vermessung der Meinungsmacht“ klingt etwas technokratisch.

Tatsächlich ist es aber aktueller denn je:

Sind Intermediäre die neutralen Makler im Dienste der Allgemeinheit, als die sie sich gerne sehen?

Ich denke:

Mit Whistleblowerin Frances Haugen oder der Löschung von Beiträgen durch YouTube ist die Rolle der Intermediäre stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.

Klar ist:

Medienintermediäre sind DIE Gatekeeper der digitalen Welt

Sie haben definitiv Einfluss auf die Meinungsbildung.

Die aktuelle Mediengewichtungsstudie der Medienanstalten verdeutlicht:

2017 haben sich 32 Prozent der Nutzer über Medienintermediäre informiert.

2021 ist die informierende Nutzung auf 45 Prozent gestiegen.

Klar ist auch:

Das bestehende fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht bildet diesen Einfluss in keinster Weise ab.

Darüber sind sich Politik und Regulierer einig.

Die Frage ist allerdings:

Wieviel Macht haben Intermediäre wie Google, YouTube, Facebook & Co nun wirklich?

Kann eine moderne Regulierung die Macht der Intermediäre ignorieren?

Welchen Beitrag können die Medienanstalten dazu leisten?

Und welche Forschungsgrundlagen brauchen wir dafür?

Können sie in eine Gesamtmarktbetrachtung einbezogen werden?

Oder braucht es eine zweite Säule des Konzentrationsrecht?

Als BLM wollen wir zur Beantwortung dieser Fragen eine wissenschaftliche Grundlage schaffen.

Wir haben ein in dieser Form einzigartiges Forschungsprojekt ins Leben gerufen.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Institut für Digitale Transformation (BIDT).

Und einem Forschungskonsortium aus verschiedenen Wissenschaftlern,

  • vor allem Kommunikationswissenschaftlern,
  • aber auch Juristen
  • und technischer Kompetenz.

Wir wollen die Meinungsmacht von Medienintermediären beleuchten,

sie gewissermaßen neu vermessen:

Der konkrete Auftrag lautet:

  • Wie groß ist der Einfluss von Medienintermediären auf die Meinungsbildung?
  • Wie weit wird dieser bereits genutzt?
  • Wie kann man dem entgegenwirken?

Ich bin froh, dass Frau Prof. Dr. Birgit Stark heute hier ist.

Sie ist Mitglied des Forschungskonsortiums, das die Meinungsmacht und Vielfalt im Internet untersucht.

Und Sie wird uns erste Erkenntnisse aus dieser Studie vorstellen.

 

Meine Damen und Herren,

Die Sicherung der Medienvielfalt in der digitalen Welt ist wichtiger denn je.

Kernaufgabe der Medienpolitik ist es, einen zu großen Einfluss bestimmter Gruppen
oder einzelner Personen auf die Meinungsbildung zu verhindern.

Das ist nicht zuletzt auch eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Intermediäre werden im Medienstaatsvertrag erstmals in die Regulierung einbezogen -

durch ein Transparenzgebot und ein Diskriminierungsverbot.

Sie müssen ihre Such- und Sortierlogiken offenlegen.

Journalistisch-redaktionelle Angebote müssen diskriminierungsfrei dargestellt werden.

Am Ziel sind wir damit aber noch nicht.

Denn diese Pflichten allein können vorherrschende Meinungsmacht nicht verhindern.

Wie ist es um die Meinungsfreiheit bestellt, wenn Unternehmen entscheiden,
wer welche Nachrichten zu sehen bekommt,

welche Accounts gesperrt werden oder gar

welche Inhalte gelöscht werden.

Es stellt sich die Frage:

Haben wir es hier noch mit „neutralen Maklern“ zu tun, die nur Zugänge verschaffen?

Oder nehmen Medienintermediäre auch inhaltlich Einfluss auf Inhalte

im Sinne einer redaktionellen Verantwortung?

Vielleicht kommen wir in der Diskussion auch darauf zu sprechen.

Jetzt übergebe ich aber zunächst an Frau Professor Stark!