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31. Sitzung des Medienrats

21.10.2021

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TOP 6: Medienrat stimmt Jahresabschluss 2020 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 dem Jahresabschluss 2020 zugestimmt. Zuvor waren bereits Verwaltungsrat und Grundsatzausschuss damit befasst.

Eine der Grundlagen für die Zustimmung zum Jahresabschluss bildet der Geschäfts­bericht 2020. Er wird nun unter www.blm.de veröffentlicht.

TOP 7.1 - 7.4: Erlass von Satzungen und Richtlinien

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 der Änderung einer Satzung und dreier Richtlinien zugestimmt. Beschlossen wurden:

  1. Änderung der Finanzierungssatzung (FS) – sie regelt die notwendigen Ausgaben der Organe zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben
  2. Änderung der Programmbeitragsrichtlinie (PBR) – sie befasst sich mit Berufung, Zusammensetzung und Verfahrensweise von Programmbeiräten
  3. Änderung der Fernsehfensterrichtlinie (FFR) – sie regelt inhaltliche Vorgaben und die Finanzierung von Regionalfensterprogrammen und legt die Ausstrahlungs­zeiträume fest
  4. Änderung der Drittsendezeitrichtlinie (DZR) – sie gestaltet die inhaltlichen Anforderungen und die Sendezeiten für unabhängige Dritte näher aus

Aufgrund des neuen Medienstaatsvertrags (MStV) war jeweils ein Neuerlass notwendig geworden. In allen vier Fällen wurden lediglich geringfügige inhaltliche oder auch nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

§ 104 Abs. 10 Satz 4 MStV ermächtigt die Landesmedienanstalten zum Erlass einer übereinstimmenden Satzung zur Finanzierung der gemeinsamen Organe.

§ 67 MStV sieht Ermächtigungen zum Erlass von diversen übereinstimmenden Richtlinien vor, um eine einheitliche Rechtslage in den Zuständigkeiten der einzelnen Landes­medienanstalten sicherzustellen. Alle Änderungen sind bereits von der Direktoren­konferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) beschlossen worden; anschließend müssen die Gremien aller 14 Landesmedien­anstalten zustimmen.

TOP 8: Medienrat genehmigt Änderung von Inhaber- und Beteiligungsvrhältnissen bei der Mittelbayerische Medien Holding KG:

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Mittelbayerische Medien Holding KG bestätigt. Die Übernahme aller Gesellschaftsanteile an der Mittelbayerische Medien Holding KG durch die Passauer Neue Presse Projekt GmbH ist medienrechtlich unbedenklich.

Die Mittelbayerische Medien Holding KG ist mittelbar an den Hörfunkangeboten Antenne Bayern und Charivari Regensburg sowie an den Bewegtbildangeboten TVA Ostbayern, dem landesweiten Fernsehfenster im Programm Sat.1 (Sat.1 Bayern) und dem Internetfernsehangebot der Mittelbayerischen Verlag KG beteiligt. Die Gesellschaftsanteile der Mittelbayerischen Verlag KG werden bislang zu 100 Prozent von der Mittelbayerische Medien Holding KG gehalten.

Bei der Übernahme aller Gesellschaftsanteile an der Mittelbayerische Medien Holding KG durch die Passauer Neue Presse Projekt GmbH handelt es sich ausschließlich um Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse. Die Gesellschaften, die als Anbieter genehmigt sind, bleiben unverändert.

Die Veränderung führt daher nicht zu einer Verringerung der Meinungsvielfalt bei den betroffenen Programmangeboten. Die Einflussverhältnisse bei den einzelnen Hörfunk- und Bewegtbildangeboten werden durch die Übernahmen nicht verändert, begründete der Medienrat seine Zustimmung zur entsprechenden Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse.

TOP 10: Medienrat genehmigt Neuordnung der Beteiligungen bei Mediengruppe Oberfranken

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Neuordnung der Beteiligungen bei der Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG (MGO) in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 genehmigt.

Betroffen davon sind die Anbieter der Programme Radio Bamberg, Radio Eins, Radio Plassenburg sowie das Gemeinschaftsprogramm Radio Galaxy Oberfanken.

Die MGO beabsichtigt, ihre Beteiligungsstruktur an den Hörfunkanbietern in Oberfranken zu vereinfachen, ohne dass es zu einer Verschiebung der Einflussverhältnisse kommt. Hierzu soll die MGO auf die Welle Veste Coburg verschmolzen werden. In einem zweiten Schritt ist deren Umfirmierung in Mediengruppe Oberfranken - Radioanbieter GmbH vorgesehen. Demnach wird das Unternehmen nach Abschluss der Umorganisation weiter im 100-prozentigem Eigentum der MGO stehen.

Der Medienrat stimmte der geplanten Nachfolge in Senderechten zu, da die sich aus der vorgesehenen Vereinfachung der Beteiligungsstrukturen ergebenden Einflusssphären auf die Programme unverändert bleiben.

TOP 11: Medienrat nimmt Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für Datenschutz zustimmend zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat den 2. Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für den Datenschutz in seiner Sitzung am 21.10.2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.