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11. Sitzung des Medienrats

04.10.2018

Berichte

Pressemitteilungen


Ergebnisse

TOP 7.3: Internetfernsehen: Medienrat genehmigt das Angebot von "Mobile Live Entertainment"

Die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH erhält für das Fernsehspartenprogramm „Mobile Live Entertainment“ (Arbeitstitel) eine Genehmigung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) für die Verbreitung des Unterhaltungsangebots mit Spielcharakter im Internet. Das hat der Medienrat der BLM in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2018 entschieden.

TOP 8.1: Medienrat gibt grünes Licht für Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen bei der Amperwelle GmbH

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2018 auf Antrag des Anbieters festgestellt, dass einer Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Amperwelle GmbH keine medienrechtlichen Bedenken entgegenstehen.

Die Amperwelle GmbH hatte die Landeszentrale darüber informiert, dass die Minderheitengesellschafter Sankt Ulrich Verlag GmbH (2%) und die Druckerei und Verlagsanstalt Bayerland GmbH (4%) aus der Gesellschaft austreten und ihren jeweiligen Anteil an die verbleibenden Gesellschafter – entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zueinander – umverteilen wollen. Der Medienrat bestätigte: Da sich dadurch nichts an den bestimmenden Mehrheitsverhältnissen innerhalb der Gesellschaft ändert, sind keine negativen Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt zu erwarten. Auch programmlich ist die geplante Verschiebung unproblematisch.

Die Amperwelle GmbH ist Anbieterin des Programms TOP FM.

TOP 9.: AFK Hörfunk wird MEDIASCHOOL BAYERN - Medienrat schafft Rahmenbedingungen

Ende Juli hatte die Gesellschafterversammlung der afk GmbH die Umstrukturierung der bayerischen Aus- und Fortbildungskanäle (AFK) zur MEDIASCHOOL BAYERN beschlossen – in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2018 traf der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) einige damit verbundene Entscheidungen in Bezug auf den AFK Hörfunk:

Der MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V. erhält die gleichen Senderechte wie der bisher genehmigte Anbieter AFK Hörfunk München e.V.

Der MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V. bekommt zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogramms M94.5 im lokalen DAB-Versorgungsgebiet München eine digitale Kapazität, weiterhin befristet bis zum 15.04.2025 zugewiesen.

Der Antrag der MEDIASCHOOL BAYERN auf dauerhafte Änderung des Programmnamens "afk M94.5" in "M94.5" wird genehmigt.

Die MEDIASCHOOL BAYERN orientiert sich mit ihren Aus- und Fortbildungsangeboten noch stärker am Bedarf professioneller Medienunternehmen im konvergenten Zeitalter. Gearbeitet wird in Zukunft crossmedial, die strikte Trennung zwischen Hörfunk, Fernsehen und Online ist aufgehoben. Der Name des Ausbildungsprogramms lautet in Zukunft für jeden Verbreitungsweg M94,5.

TOP 10.: Medienrat stellt Verlängerung der UKW-Zuweisungen bis 2025 in Aussicht

Aus Anlass des Erwerbs der UKW-Sendeanlagen in Bayern durch die Bayerische Medien Technik GmbH (bmt) hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2018 die Verlängerung aller UKW-Zuweisungen bis 2025 in Aussicht gestellt. Um eine gleichmäßige und effiziente Nutzung der technischen Anlagen zu gewährleisten, ihre Wirtschaftlichkeit zu optimieren und eine nutzerfreundliche Entgeltgestaltung zu ermöglichen, können betroffene Hörfunkanbieter beantragen, die Zuweisungen ihrer UKW-Hörfunkfrequenzen bis 30. Juni 2025 zu verlängern. Die Option für UKW-Hörfunkanbieter auf reguläre Zuweisungsverlängerung bleibt unabhängig davon bestehen.