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22. Sitzung des Medienrats

TOP 9: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse

9.1 Medienrat beschließt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Neue Welle Antenne Amberg + Weiden

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 einer geplanten Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Neuen Welle Amberg + Weiden Rundfunk-Programmanbieter GmbH zugestimmt, die insbesondere die Angebote Radio Ramasuri und Radio Galaxy Amberg/Weiden betreffen.

Hier sollen die bisherigen Anteile von Dr. Konrad Wilfurth (6,75%) und der Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (19,60 %) an die Musik & Technik Rundfunkanbieter GmbH (M.U.T. GmbH) veräußert werden. Nachdem die M.U.T. GmbH nach Vollzug dieser Anteilsübertragungen die alleinige Gesellschafterin der Neue Welle Antenne Amberg + Weiden wäre, plant sie, sich anschließend selbst auf die M.U.T. GmbH zu verschmelzen.

Da keine Umstände vorliegen, die eine vorherrschende Meinungsmacht oder eine Beeinträchtigung der Programmvielfalt erwarten lassen, konnte die Unbedenklichkeit erteilt werden.

9.2 Medienrat beschließt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Schwaben - abgesetzt -

9.3 Medienrat beschließt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Landshut und Niederbayern TV Passau

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 einer geplanten Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Niederbayern TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG, der Niederbayern TV Landshut GmbH und der Niederbayern TV Passau GmbH zugestimmt.

Hier möchte Heribert Wühr, der an den drei Anbietergesellschaften bislang mit 30 Prozent beteiligt ist, seine Anteile an Marco Wühr, der bisher fünf Prozent hält, veräußern. Die anderen Gesellschafter bleiben erhalten: Prof. Martin Balle und Christa Balle mit 62 Prozent sowie die Eishockey Verlags- und Verwaltungs-GmbH mit drei Prozent.

Der Medienrat geht davon aus, dass es sich um einen unbedenklichen Gesellschafterwechsel handelt. Es ist zu erwarten, dass die Anbieter die Lokal-TV-Programme auch nach der Umstrukturierung wie zugewiesen herstellen und verbreiten.

TOP 10 Medienrat stimmt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2026 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Landeszentrale für 2026 zugestimmt. Sie bestehen aus den gefragten BLM-Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der lokalen Radio- und Fernsehsender in Bayern, der Förderung der Ausbildungsschmiede MEDIASCHOOL BAYERN sowie den Förderbeiträgen und Mitgliedschaften für Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Vgl. auch hier [bitte Link auf Pm Wirtschaftsplan].

TOP 11: Lokal-TV: Medienrat nimmt Bericht zur Evaluation des Betrauungsumfangs zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 den Bericht zur Evaluation des Betrauungsumfangs im lokalen Fernsehen (Hauptanbieter) zur Kenntnis genommen.

Der Betrauungsumfang war – entsprechend des Lokal-TV-Konzepts 2025 des Medienrats – mit Medienratsbeschlüssen aus dem vergangenen Jahr leicht nach unten angepasst worden, damit die Sender trotz steigendem Kostendruck weiterhin gleichbleibende Programmqualität bieten können.

Ein im Zuge der Beschlüsse erbetener Evaluierungsbericht zeigt jetzt: Die Änderung des Betrauungsumfangs erfüllt ihr zentrales Ziel – eine Flexibilisierung der Produktionsbedingungen bei gleichzeitiger Sicherung der Programmqualität – weitgehend. Die bisherigen Entwicklungen deuten darauf hin, dass der reduzierte Betrauungsumfang die Anbieter strukturell entlastet, die Qualität fördert und zugleich notwendige Freiräume für digitale Weiterentwicklungen schafft.

Zum Hintergrund: Seit 2008 wird lokales und regionales Fernsehen in Bayern auf Grundlage von Art. 23 BayMG gefördert. Voraussetzung der Förderung ist die „Betrauung“ der (Sparten-)Anbieter mit der öffentlichen Aufgabe, qualitätsvolle Programmangebote herzustellen und zu verbreiten

TOP 12: Medienrat nimmt Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für Datenschutz zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 den Tätigkeitsbericht des Mediendatenbeauftragten für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen.