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33. Sitzung des Medienrats

16.12.2021

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TOP 6.1 - 6.2: Satzungen beschlossen

Dem Erlass von zwei Satzungen hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 zugestimmt:

  1. der Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag (MStV).
    Im Medienstaatsvertrag gibt es erstmals Vorgaben zur Regulierung von Medien­intermediären – auch sie müssen das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot beachten.
    Die neue Satzung, die vom Medienrat bereits im Juli beschlossen worden war, konkretisiert die Vorgaben für Medienintermediäre. Da die Satzung aufgrund von Einwänden der Europäischen Kommission jedoch nicht wie geplant im September in Kraft treten konnte, musste sie der Medienrat in seiner Dezembersitzung aus Formgründen nochmals beschließen.
    Nachdem die EU-Kommission Rückmelde-Fristen wiederholt hat verstreichen lassen, entschieden die Landesmedienanstalten zwischenzeitlich, alle weiteren Schritte zu gehen, um das Inkrafttreten der Satzung zum 1. Januar 2021 nicht zu gefährden.
     
  2. der Satzung zur Änderung der Rundfunksatzung.
    Die Rundfunksatzung nach dem Bayerischen Mediengesetz eröffnet lokalen und regionalen Fernsehanbietern die Möglichkeit zu Kooperationen mit Partnern aus Wirtschaft und Industrie („Business-TV“). Die Option, diese besonderen Kooperationsformen auch als betrautes Programm zu gestalten, nutzt knapp ein Drittel der Anbieter von Lokal-TV. Sie baten die BLM um Anpassungen der Rahmenbedingungen – sowohl mit Blick auf die Kooperationspartner auch bezüglich der Kennzeichnung.
    Dem kam die Landeszentrale entgegen und änderte die Satzung wie folgt: Kooperationspartner können künftig auch Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen sein. Die Kennzeichnung wird ebenfalls etwas flexibler gehandhabt, da der Begriff „Business-TV“ bei erweiterten Kooperationsmöglichkeiten nicht immer mehr treffend ist. Beispielsweise kann jetzt auch „Firmen-TV“ oder „Firmenfernsehen“ ausreichend sein, um das Kooperationsverhältnis transparent zu machen. Auch auf die Verpflichtung zur dauerhaften Kennzeichnung kann verzichtet werden, wenn regelmäßige, wahrnehmbare Einblendungen auf die Kooperation hinweisen.
    Gleichzeitig soll eine mögliche, zu starke Selbstdarstellung der Kooperationspartner zu Imagezwecken eingeschränkt werden, um eine klare Abgrenzung zu unzulässiger Themenplatzierung zu ziehen.
TOP 10.1 - 10.2: Medienrat verlängert Kapazitätszuweisungen für extra radio und Radio Euroherz in Oberfranken

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 die Kapazitätszuweisungen für extra radio und Radio Euroherz im regionalen DAB-Netz Oberfranken jeweils bis 6. November 2030 verlängert. Es sprechen keine rechtlichen, programmlichen oder wirtschaftlichen Gründe dagegen.

TOP 12: Medienrat genehmigt Nutzungsänderung der DAB-Kapazitäten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Voralpen und Allgäu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 eine Nutzungsänderung der DAB-Kapazitäten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Voralpen und Allgäu genehmigt.

Nachdem Arabella Bayern ab April 2022 nur noch über die regionalen DAB-Netze Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern-Schwaben verbreitet wird, werden die ursprünglich genutzten DAB-Kapazitäten in den DAB-Netzen München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Allgäu und Voralpen frei.

Die frei gewordenen Kapazitäten sollen nicht mehr als Senderkette für ein landesweit ausgerichtetes Hörfunkprogramm dienen. Sie sollen künftig lokal/regional genutzt werden.

Ein Teil dieser Kapazitäten soll ausgeschrieben, der andere Teil für den technischen Ausgleich von Versorgungsdefiziten in einzelnen Sendegebieten verwendet werden.

Ausgeschrieben wird jeweils eine Kapazität in den Netzen München, Voralpen und Allgäu.

Für den technischen Ausgleich von Versorgungsdefiziten stehen Kapazitäten in den Netzen Voralpen, Allgäu und Ingolstadt zur Verfügung.

Die Kapazität in Nürnberg wird vorerst nicht ausgeschrieben. Sie soll später für ein landesweites DAB-Angebot zum Einsatz kommen.

Die Ausschreibung der Kapazität in Augsburg wird erst nach einer medienwirtschaftlichen Untersuchung der dort tätigen lokalen Hörfunkanbieter erfolgen.

TOP 12: Medienrat genehmigt Nutzungsänderung der DAB-Kapazitäten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Voralpen und Allgäu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 eine Nutzungsänderung der DAB-Kapazitäten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Voralpen und Allgäu genehmigt.

Nachdem Arabella Bayern ab April 2022 nur noch über die regionalen DAB-Netze Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern-Schwaben verbreitet wird, werden die ursprünglich genutzten DAB-Kapazitäten in den DAB-Netzen München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Allgäu und Voralpen frei.

Die frei gewordenen Kapazitäten sollen nicht mehr als Senderkette für ein landesweit ausgerichtetes Hörfunkprogramm dienen. Sie sollen künftig lokal/regional genutzt werden.

Ein Teil dieser Kapazitäten soll ausgeschrieben, der andere Teil für den technischen Ausgleich von Versorgungsdefiziten in einzelnen Sendegebieten verwendet werden.

Ausgeschrieben wird jeweils eine Kapazität in den Netzen München, Voralpen und Allgäu.

Für den technischen Ausgleich von Versorgungsdefiziten stehen Kapazitäten in den Netzen Voralpen, Allgäu und Ingolstadt zur Verfügung.

Die Kapazität in Nürnberg wird vorerst nicht ausgeschrieben. Sie soll später für ein landesweites DAB-Angebot zum Einsatz kommen.

Die Ausschreibung der Kapazität in Augsburg wird erst nach einer medienwirtschaftlichen Untersuchung der dort tätigen lokalen Hörfunkanbieter erfolgen.

TOP 13: Medienrat genehmigt Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen bei der Radio Teddy GmbH & Co. KG

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Radio Teddy GmbH und Co. KG bestätigt.

Bei Radio Teddy handelt es sich um ein bayernweit verbreitetes Hörfunkprogramm.

Gesellschafter von Radio Teddy sind die IR Holding GmbH & Co. KG mit 92,3 Prozent sowie die Filmpark Babelsberg GmbH und der Medienmanager Uwe Andreas Schneider mit je 3,85 Prozent.

Uwe Andreas Schneider beabsichtigt, seine Anteile an die IR Holding zu übertragen.

Der Medienrat gab seine Zustimmung zu dieser Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse, da sie weder zu einer Verringerung der Meinungsvielfalt, noch zu einer Verminderung der Ausgewogenheit bei Radio Teddy führt.

TOP 14: Medienrat genehmigt Veränderung der Betrauungsumfänge bei Niederbayern TV

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat – im Rahmen der Förderung von Lokal-TV-Anbietern nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) – in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 eine Neufestlegung der Betrauung bei NIEDERBAYERN TV genehmigt. Die niederbayerischen Anbieter arbeiten in den Versorgungsgebieten Landshut, Deggendorf-Straubing und Passau sowohl programmlich als auch technisch eng zusammen.

Die drei niederbayerischen Anbieter hatten eine Erhöhung der Betrauung auf je 180 Minuten (von bisher 105 bzw. 113 Minuten) pro Woche für Special-Interest-Sendungen beantragt: Seit Juli 2021 seien zahlreiche Sondersendungen über Live-Sport-Events (Motorradrennen, Trabrennen) ins Programm aufgenommen worden. Dadurch habe sich die betrauungsfähige Sendezeit im Bereich Special-Interest-Sendungen deutlich ausgeweitet.

Die Veränderung von betrauten Sendezeiten hat Auswirkung auf das gesamte Fördergefüge. Die Änderung bei den niederbayerischen Anbietern hat für die übrigen Anbieter eine Reduzierung der jeweiligen Fördersummen um 10.000 bis 30.000 Euro pro Jahr zur Folge.