Der Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte des Medienrates hat am 24.09.2026 beschlossen, nachstehende Fördermöglichkeiten für den lokalen Rundfunk in Bayern auszuschreiben.
Programmförderung und Innovationsförderung 2027
Als Frist für die Abgabe der Anträge nach der Richtlinie zur Förderung besonderer Rundfunkprogrammangebote nach dem Bayerischen Mediengesetz – BayMG (Programmförderungs-Richtlinie; PFR) der Landeszentrale vom 13. Oktober 2013 (StAnz Nr. 42), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 11. Juli 2024 (AMBl 2024, S. 20), sowie für die Anträge auf Innovationsförderung nach den aktuellen Teilnahmebedingungen wird der
2. November 2026
festgesetzt. Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist der Eingang bei der Landeszentrale maßgeblich.
Förderfähige Teilnehmer
Zuwendungsempfänger können ausschließlich die in der Programmförderungs-Richtlinie (PFR) bzw. in den Teilnahmebedingungen Innovationsförderung 2027 angegebenen Antragsteller sein.
Antragstellung
Die Antragsformulare für die Programmförderung und der Innovationsförderung stehen auf der Webseite www.blm.de zur Verfügung. Sie müssen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien in elektronischer Form fristgerecht bis 2. November 2026 eingereicht werden. Anträge, bei denen wesentliche Angaben oder Unterlagen fehlen, gelten gemäß Nr. 6.2 der Programmförderungs-Richtlinie bzw. nach Punkt 2.1.3. der Teilnahmebedingungen Innovationsförderung als nicht gestellt, es sei denn, der Antragsteller reicht die fehlenden Angaben bis zum 2. November 2026 bei der Landeszentrale nach.
Förderentscheidung
Über die Förderbewilligung entscheidet der Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte des Medienrates. Die Anzahl der geförderten Projekte hängt von der Bewerbungslage und der Höhe der jeweils beantragten Mittel ab. Der Umfang der für die Förderung 2027 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel richtet sich nach dem vom Verwaltungsrat und Medienrat im Dezember 2026 noch zu verabschiedenden Wirtschaftsplan der Landeszentrale für das Kalenderjahr 2027. Die Landeszentrale behält sich vor eine Förderung abzulehnen, auch wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anträge auf Programmförderung 2027
Bitte beachten Sie, dass für die Programmförderung die Programmförderungs-Richtlinie (PFR) gilt.
Anzahl
Die Anzahl der Konzepte ist auf maximal drei pro Antragsteller begrenzt.
Umfang und Kostenangaben
Für reine Hörfunk-Wortbeiträge dürfen in der Regel nicht mehr als 1.560 Minuten (entspricht z.B. 30 Minuten/Woche) zur Förderung beantragt werden. Produktionskosten pro Minute werden höchstens bis zu 50 Euro anerkannt.
Für Hörfunksendungen mit Musik dürfen in der Regel nicht mehr als 6.240 Minuten (entspricht z.B. zwei Stunden/Woche) zur Förderung beantragt werden. Sendungsbestandteile, die nicht zum inhaltlichen Konzept gehören (Werbung etc.) müssen von der Sendezeit abgezogen werden. Der Wortanteil der Sendungen sollte bei mindestens 20 Prozent liegen, kann aber auch höher sein. Produktionskosten pro Minute werden höchstens bis zu 25 Euro anerkannt.
Für Musikspartensendungen ist die Auswahl der Musik wesentlicher Bestandteil des Konzepts, deshalb kann die ganze Sendung (abzüglich der Sendezeit für Nachrichten, Werbung etc.) zur Förderung beantragt werden. Der Wortanteil kann hier auch unter 20 Prozent liegen. Es dürfen pro Antrag in der Regel nicht mehr als 6.240 Minuten (dies entspricht z.B. zwei Stunden/Woche) zur Förderung beantragt werden. Produktionskosten pro Minute werden höchstens bis zu zehn Euro anerkannt.
Bei Fernsehangeboten dürfen in der Regel pro Konzept nicht mehr als 780 Minuten zur Förderung beantragt werden. Produktionskosten pro Minute werden höchstens anerkannt bei lokal oder regional ausgestrahlten Programmen bis zu 250 Euro und landesweit aus-gestrahlten Programmen bis zu 400 Euro. Ausgenommen von der Programmförderung sind Fernsehangebote, die nach Art. 23 BayMG betraut werden.
Die zur Erstellung des Förderangebotes notwendige Tätigkeit von ehrenamtlichen Mitarbeitenden kann, je nach fachspezifischer Vorbildung des Betreffenden, mit einem Betrag von 10 bis 20 Euro pro Stunde bewertet werden.
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Herstellungskosten dürfen nur die gemäß Programmförderungs-Richtlinie (PFR) förderfähigen Kosten angesetzt werden.
Förderkriterien
Förderfähig im Sinne der Programmförderung sind in Rundfunkprogrammen eingebrachte Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken, die inhaltlich oder gestalterisch besonders aufwendig produziert werden und sich vorrangig kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Themen widmen oder die das vom Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte ausgeschriebene Schwerpunktthema behandeln. Nur originär produziertes Programm darf zur Förderung beantragt werden.
Die eingereichten Konzepte werden nach Eingang geprüft, nach einem Punktesystem bewertet und priorisiert. Das Bewertungssystem sieht verwaltungsorganisatorische Kriterien, wie Vermögenslage, Gemeinnützigkeit bzw. ehrenamtliche Arbeit vor. Die pro-grammgestalterischen Kriterien berücksichtigen die Neuheit von Konzepten, die Behandlung des Schwerpunktthemas, Lokalität/Regionalität, Rechercheaufwand, Umsetzungs- bzw. Darstellungsformen, Produktionsaufwand, Moderation, Themenvarianz sowie eine crossmediale Begleitung des beantragten Konzeptes.
Schwerpunktthema
Der Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte des Medienrates hat am 24. September 2026 beschlossen, das Thema „Echte Begegnungen – starke Regionen“ im Rahmen der Programmförderung 2027 besonders zu berücksichtigen.
Anträge auf Innovationsförderung 2027
Bitte beachten Sie, dass für die Innovationsförderung die entsprechenden Teilnahmebedingungen Innovationsförderung 2027 gelten.
Anzahl
Pro Anbieter können maximal zwei Anträge auf Innovationsförderung gestellt werden.
Kostenangaben
Eigenanteil der Antragstellenden muss pro Projekt bei mindestens 33,33 Prozent liegen.
Förderkriterien
Im Rahmen der Innovationsförderung 2027 können besonders innovative Audio- und Bewegtbildprojekte beantragt werden. Förderzeitraum ist das Kalenderjahr 2027.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) fördert 2027 innovative Audio- und Bewegtbild-Projekte im lokalen Rundfunk in Bayern (kurz „Innovationsförderung“).
Durch die Innovationsförderung sollen neue Projekte angestoßen werden, um die Attraktivität und Bedeutung der lokalen und regionalen Rundfunkprogramme hervorzuheben und deren Zukunftsfähigkeit in der digitalen Medienwelt zu sichern. Durch eigenständige digitale Projekte oder durch eine besondere Aufbereitung linear ausgestrahlter Programme im Internet sollen neue Zielgruppen erschlossen werden.
Förderfähig sind neu entwickelte Audio- oder Bewegtbildinhalte, die in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen eingebracht werden und die neuen digitalen Möglichkeiten oder Technologien bei der Produktion oder Verarbeitung nutzen. Es können auch crossmedial verbreitete Inhalte oder Social-Media-Inhalte sein, die sich auf Audio- oder Bewegtbildinhalte in den lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen beziehen. Dabei können z.B. Podcasts oder eigene Reihen, Microblogs, Storys auf Instagram, TikTok o.ä. entstehen. Die beantragten Projekte sollen kreativ umgesetzt sein und inhaltliche Bezüge zwischen linearem Programm und Online-Formaten erkennen lassen.
- Aktuelle Ausschreibung als PDF zum Download
Teilnahmebedingungen
Für die Programmförderung gilt die Programmförderungs-Richtlinie (PFR)
Für die Innovationsförderung gelten die aktuellen Teilnahmebedingungen Innovationsförderung 2027