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Kind zwischen zwei Erwachsenen, Hände haltend

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Warum Jugend- und Nutzerschutz?

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einem stark medial geprägten Umfeld auf. Neben Chancen und Möglichkeiten birgt die Mediennutzung auch Risiken und Gefahren für Heranwachsende. Ziel des Jugendmedien­schutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Angeboten in Rundfunk und Internet zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden können.

Der Jugendschutz ist, ebenso wie die Meinungs- oder Kunst­freiheit, ein Rechtsgut mit Verfassungsrang (Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz). Außerdem ist er in der bayerischen Verfassung als staatliche Aufgabe definiert. 

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