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Ampel rot gelb grün  - Werberegulierung der BLM

©fotolia/adobestock

Wozu Werbeaufsicht?

Ganz egal, ob klassischer Werbespot, Produktplatzierung in der Lieblingsserie, Sponsorhinweis im Radio oder Gewinnspiel auf Instagram – Werbung ist in den Medien allgegenwärtig. Werbeeinnahmen sind eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für private Rundfunk- und Online-Angebote. Werbung erfüllt damit nicht nur den Zweck, Menschen über Produkte oder Dienstleistungen zu informieren, sondern trägt auch zur Sicherung zur Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt in unserem facettenreichen Mediensystem bei.

Gesetzliche Vorgaben

Um aber den Einfluss von Werbetreibenden auf Medieninhalte zu verhindern sowie Mediennutzende vor Täuschung und Irreführung zu schützen, gibt es gesetzliche Vorgaben für Werbung in den Medien. Für Fernsehen, Radio und Internet-Angebote gilt der Transparenz-Grundsatz: Werbung muss klar erkennbar sein. Es gibt aber auch Werbeverbote und Einschränkungen, z.B. das Verbot von politischer Werbung und Tabakwerbung oder Einschränkungen bei der Glücksspielwerbung.
 

Prüfung durch die BLM

Die Basis für die Werberegulierung von Rundfunk- und Onlineangeboten auf nationalstaatlicher Ebene bildet die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) der EU. In Deutschland sind die wesentlichen Vorschriften der AVMD-Richtlinie in den Medienstaatsvertrag (MStV) eingeflossen. Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben für private Programmangebote obliegt den Landesmedienanstalten. In Bayern ist dies gemäß dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).

Die BLM hat den Auftrag, zu prüfen, ob die von ihr genehmigten Programmangebote die Werbebestimmungen einhalten. Dazu zählen private lokale und landesweite Radio- und Fernsehsender sowie einige bundesweit verbreitete Programme. Auch Online-Angebote, die laut Impressum ihren Sitz in Bayern haben, unterliegen der Aufsicht der BLM.