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17. Sitzung des Fernsehausschusses

28.11.2019

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 02.10.2019

  4. Vorstellung von TV Bayern Regional auf Waipu.tv

  5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020

  6. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    6.1 Lokales/regionales Fernsehen Augsburg – a.tv

  7. Programmänderungen
    7.1  Dauerhafte Programmänderungen
    7.2  Zeitlich befristete Programmänderungen

8.   Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Fernsehausschusses, Dr. Florian Schuller, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 19. November 2019 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 02.10.2019

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 02. Oktober 2019 wird ohne Änderungen einstimmig genehmigt.

  • TOP 4: Vorstellung von TV Bayern Regional auf Waipu.tv

Der Vorsitzende berichtet über den Sendestart von TV Bayern Regional auf den Medientagen am 23. Oktober 2019. Er weist die Mitglieder des Fernsehaus­schusses auf die einfache Möglichkeit hin, alle lokalen TV-Programme in Bayern über die Plattform waipu.tv zu schauen, wofür der Download der waipu.tv-App notwendig sei.

Für TV Bayern Regional auf waipu.tv wird von den 14 Lokal-TV-Anbietern in Bayern das lokale Nachrichten­magazin von 18:00 bis 18:30 Uhr aufgezeichnet. Die Zuschauer, die den Kanal TV Bayern Regional auf der Plattform auswählen, erhalten geolokalisiert das für den Standort jeweils passende Lokal-TV-Programm. Im Anschluss an das aktuelle Nachrichtenmagazin werden die Nachrichtenmagazine der benachbarten Sendegebiete abgespielt.

  • TOP 5: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen: Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020 werden genehmigt

  • TOP 6: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

6.1. Lokales/regionales Fernsehen Augsburg - a.tv

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Zuweisung

a) der von der bmt Bayerische Medientechnik GmbH von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH angemieteten Übertragungskapazitäten (digital SD und digital HD) in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Augsburg an die a.tv GmbH & Co. KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms (a.tv) in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

b) der von der bmt Bayerische Medientechnik GmbH von der SES Astra angemieteten HD-Übertragungskapazität auf der Satellitenposition 19,2° Ost (Transponder 1.023, 11.552 MHz, Astra 1L) an die in Nr. 1 genannte Anbieterin zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

c) der von RTL genutzten Übertragungskapazitäten an die a.tv GmbH & Co. KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehfensters im Programm RTL in Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Augsburg (Montag bis Freitag 18:00 – 18:30 Uhr) wird zu den bisherigen Bedingungen bis zum 31. Oktober 2025 verlängert.

2. Im Zuge der Verlängerungen der Zuweisungen nach Nr. 1 ist rechtlich
    sicherzustellen, dass

a) die bislang in das Gesamtprogramm integrierten genehmigten Spartenangebote auch im Verlängerungszeitraum verbreitet werden, sofern die Landeszentrale hierüber keine abweichende Entscheidung trifft,

b) sich die a.tv GmbH & Co. KG verpflichtet, von der Landeszentrale zukünftig genehmigte Spartenangebote und Zulieferungen in das Gesamtprogramm zu integrieren.

  • TOP 7: Programmänderungen

7.1. Dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei:

  • Quipp (ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH)

  • Sport 1 (Sport 1 GmbH)

  • KÖN.info/Rhön-Grabfeld.tv (Planet Solution GmbH)

  • Regional Fernsehen Oberbayern (RFO Regional Fernsehen Oberbayern GmbH)

7.1.1  „TLC“, „Eurosport“, „HGTV“ – Austausch der Werbeblöcke bei Internetverbreitung

Der Fernsehausschluss beschließt:

Die der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG erteilten Genehmigungen zur bundesweiten Verbreitung der Fernsehspartenpro­gramme „TLC“, „Eurosport1“ und „HGTV“ werden um die Verbreitung der Programme zum Zweck der Ersetzung von Werbeblöcken in den über das Internet (insbesondere IPTV und OTT) verbreiteten Programmstreams erweitert.

7.2.  Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 8: Verschiedenes

BLM-Präsident Siegfried Schneider berichtet, dass das Projekt "Fernsehen für alle – voll inklusiv mit HbbTV" bei einem internationalen Branchentreff, dem 8. HbbTV Symposium in Athen, einen Spezialpreis für die beste Multi-Screen-Anwendung und den Hauptpreis des Festivals gewonnen habe.

Für das von der BLM in Höhe von 50.000 EUR geförderte Projekt arbeitet die Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien (abm) mit der Bayerischen Medientechnik (bmt) und dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) zusammen. "Fernsehen für alle" ermöglicht einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Seh- oder Hörbeein­trächtigungen und erlaubt gleichzeitig ein inklusives Fernseherlebnis mit weiteren Familienmitgliedern.