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2. Sitzung des Fernsehausschusses

07.07.2022

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Fernsehausschusses zur 9. Amtsperiode am 12.05.2022
  4. Genehmigung von Angeboten:
    4.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – „Sky Sport Premier League“, „Sky Sport Golf“, „Sky Showcase“, „Sky Sport Mix II“, „Sky Sport Top Event“ (Beschluss)
    4.2 Entfristung Genehmigung Seven.One Entertainment Group GmbH – "ran.de" (Beschluss)
  5. Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens: Erweiterung der Genehmigungen und Anpassung der Betrauungen wegen Ausstrahlung eines Satellitenmagazins (Beschluss)
  6. Entscheidung über die Förderung besonders innovativer Bewegtbildprojekte (Beschluss)
  7. Programmberichte Lokal-TV-Stationen (Berichte)
  8. Programmänderungen:
    8.1 Dauerhafte Programmänderungen (Bericht)
    8.2 Zeitlich befristete Programmänderungen (Bericht)
  9. Verschiedenes


Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 28. Juni 2022 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Fernsehausschusses zur 9. Amtsperiode am 12.05.2022

Die Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Fernsehausschusses zur 9. Amtsperiode am 12.05.2022 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Genehmigung von Angeboten:
    4.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG –„Sky Sport Premier League“, „Sky Sport Golf“, „Sky Showcase“, „Sky Sport Mix II“, „Sky Sport Top Event“

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wird die Genehmigung zur Verbreitung der bundesweit ausgerichteten Fernsehspartenprogramme „Sky Sport Premier League“, „Sky Sport Golf“, „Sky Showcase“, „Sky Sport Mix II“, „Sky Sport Top Event“ erteilt.
  2. Die Programmkategorie wird jeweils als Spartenprogramm (Information/Unterhaltung) festgelegt.

Die Vorsitzende weist wegen des technischen Sendestarts zum 12.07.2022 auf die Dringlichkeit der Angelegenheit und das Vorgehen gem. Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayMG hin. Der Fernsehausschuss schließt sich dem Vorschlag der Vorsitzenden an.

4.2 Entfristung Genehmigung Seven.One Entertainment Group GmbH – "ran.de"

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienratsbeschluss vom 31.03.2022 wird wie folgt geändert: In Nr. 1 des Tenors werden die Worte „befristet bis zum 14.07.2022“ in „unbefristet“ geändert.

  • TOP 5: Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens:
    Erweiterung der Genehmigungen und Anpassung der Betrauungen wegen Ausstrahlung eines Satellitenmagazins

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die den Anbietern von lokalen/regionalen Fernsehprogrammen nach dem Bayerischen Mediengesetz erteilten rundfunkrechtlichen Genehmigungen werden – soweit die Anbieter bei der Verbreitung ihrer Programmangebote über Satellit mit Anbietern benachbarter Versorgungsgebiete zusammenarbeiten – befristet bis 312.2024 erweitert um die Veranstaltung eines authentischen lokalen oder regionalen Programmangebots in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale, das die Anbieter zur originären Verbreitung über Satellit gestalten, und das sich zusammensetzt aus Beiträgen gemäß Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG. Zuweisungen von Übertragungskapazitäten werden ggf. inhaltlich angepasst.
  2. Das gemeinsam mit den Anbietern aus den Versorgungsgebieten gestaltete Programmangebot nach Nr. 1 ist jeweils gemäß Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 BayMG mindestens zweimal mittels Ausstrahlung über Satellit zu wiederholen und auch im Kabelfernsehprogramm auszustrahlen.
  3.  Für die Förderung der Angebote werden die Leitlinien zur Förderung gemäß Art. 23 BayMG in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde gelegt. Die Leitlinien werden zum Bestandteil der Genehmigungen und Kapazitätszuweisungen gemacht.

  • TOP 6: Entscheidung über die Förderung besonders innovativer Bewegtbildprojekte

Der Fernsehausschuss beschließt, den einen vorliegenden Antrag auf Förderung besonders innovativer Bewegtbildprojekte 2022 aus formalen Gründen nicht zu fördern.

  • TOP 7: Programmberichte Lokal-TV-Stationen

Die Bereichsleiterin Inhalte & Medienkompetenz stellt die Ergebnisse der Programmbeobachtung zu den Nachrichtenmagazinen der Lokalfernsehanbieter aus der vergangenen Stichprobenwoche vor.

  • TOP 8:  Programmänderungen:

​​​​​​​​​​​​​​8.1       Dauerhafte Programmänderungen
8.1.1    Weitere dauerhafte Programmänderungen
​​​​​​​8.2       Zeitlich befristete Programmänderungen

Der Fernsehausschuss nimmt die dauerhaften und zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 9: Verschiedenes

Es wird auf die Sitzungstermine 2022 hingewiesen.