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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist bestrebt, ihre Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.blm.de

Die Website bietet umfassende Informationen zu aktuellen medienpolitischen Themen.
Außerdem bietet sie einen Überblick über die Struktur und Aufgaben der BLM, ihre Förderprogramme, medienpädagogischen Angebote, Publikationen und Gremienarbeit. Darüber hinaus stehen kostenfreie Bestellmöglichkeiten für medienpädagogisches Material sowie Publikationen wie das Magazin TENDENZ zur Verfügung.

Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB: 

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Vertreten durch den Präsidenten
Dr. Thorsten Schmiege
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München
Telefon: +49 (0) 89 638080

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) bzw. der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.1 AA vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dateien zum Herunterladen sind nicht barrierefrei und nicht für Screenreader geeignet
  • Videos sind nicht immer untertitelt
  • Gebärdesprache findet nicht statt

     

Begründung: Die BLM strebt an, das Angebot www.blm.de barrierefrei zugänglich zu machen und sowohl die genannten als auch weitere derzeit nicht barrierefreie Inhalte schrittweise zu überarbeiten. Einen verbindlichen Zeitraum für die Behebung der bekannten Limitationen gibt es nicht.

Aufgrund der technischen Struktur des derzeit eingesetzten Content-Management-Systems ist es jedoch nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Um den gesetzlichen Vorgaben und dem Anspruch an eine inklusive digitale Kommunikation künftig zu entsprechen, wird bei zukünftigen Relaunches weiterhin besonders auf die Anforderungen der Barrierefreiheit geachtet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer internen Selbsteinschätzung.

Hintergrund:

Die Website der BLM wurde im Dezember 2018 einem BIK BITV-Test unterzogen BITV-Test - Prüfergebnis: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) (19.11.2018 - 13.12.2018).

Der BIK BITV-Test ist das Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und nativen Apps. Seit 2005 setzt der BIK BITV-Test (Web) Maßstäbe für die Sicherstellung der jeweils geltenden Web Accessibility Standards. Entsprechend stehen die BIK Prüfzeichen für Qualität und die Anbindung an geltende Standards und Normen.

Im Oktober 2023 fand ein sog. "Rebrush" der Website statt. Die Inhalte wurden dabei weitestgehend übernommen, aber in ein neues Layout überführt. Bei der Erstellung der neuen Oberflächen war die Vorgabe, die Barrierefreiheit so weit wie möglich zu bewahren. Trotzdem ist es nach Einschätzung der BLM und der betreuenden Agentur möglich, dass gewisse Veränderungen sich negativ auf die Barrierefreiheit ausgewirkt haben.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der barrierefreien Nutzung unseres Webauftritts feststellen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter: info@blm.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München
Telefon: +49 (0)89 638080
E-Mail: info@blm.de

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu beantworten.

Angaben zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Falls Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu wenden. Diese prüft, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vorliegt und kann geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wird voraussichtlich zum 28. Juni 2025 als Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll künftig zentral für die Marktüberwachung im Bereich der Barrierefreiheit nach dem BFSG zuständig sein. Sitz der MLBF wird Magdeburg, Sachsen-Anhalt, sein. Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist die Ratifizierung des entsprechenden Staatsvertrags durch alle Bundesländer – dieser Prozess ist derzeit im Gange.

Bis zur offiziellen Errichtung der MLBF können Sie Ihre Anfragen oder Hinweise auf Barrieren an folgende Kontaktstelle richten:

Telefon:  +49 (0) 391-567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Website: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen