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Pressemitteilungen

Jugendschutzaktivitäten der Landeszentrale im 1. Halbjahr 1999

27.07.1999 | 66 1999

Die Überprüfung der von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zugelassenen Hörfunk- und Fernsehanbieter hinsichtlich der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und Programmgrundsätze im 1. Halbjahr 1999 führte lediglich zu einer Beanstandung: Bei der Beobachtung des Textbildangebots "CityInfo" wurde festgestellt, daß die inhaltliche Ausrichtung nicht den Anforderungen an ein verantwortungsvolles Informationsangebot entspricht. Einige der im Programm gezeigten Bilder bewegten sich an der Grenze zur Pornographie. Darüber hinaus wurde festgestellt, daß im Nachtprogramm von "CityInfo" am 11.01.1999, am 13.01.1999 und am 14.01.1999 unter der Rubrik "Dream Zone" das genehmigte Verhältnis von Programmteilen mit erotischem Inhalt zu Programmteilen mit nicht-erotischem Inhalt erheblich überschritten und bildschirmfüllende Standbilder mit erotischen Darstellungen ausgestrahlt wurden. B eid e Fälle wurden von der Landeszentrale beanstandet und für den Wiederholungsfall wurde ein Zwangsgeld angedroht. Gegen den Bescheid legte "CityInfo" Widerspruch ein. Das Verfahren ist derzeit anhängig.

Bundesweite Abstimmungsverfahren
Im Januar 1999 übernahm die BLM den Vorsitz der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten von der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen. Allgemeine Zielrichtung ist die bisherige erfolgreiche Arbeit weiterzuführen, aber zukünftig auch neue Akzente zu setzen.

Im Berichtszeitraum hat die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) in fünf Sitzungen insgesamt 54 Einzelfälle behandelt. In 16 Fällen wurde den zuständigen Landesmedienanstalten empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. In 34 Fällen erging die Empfehlung, nicht rechtsaufsichtlich tätig zu werden, zwei Fälle befinden sich noch in der Prüfung. Bei zwei weiteren Fällen wurden eine Sendezeitbeschränkung und eine informelle Aufforderung, bei der Sendungsgestaltung größere Zurückhaltung zu wahren, ausgesprochen. Den größten Anteil der in die GSJP eingebrachten Sendungen bilden die Talkshows im Nachmittagsprogramm der privaten Fernsehveranstalter. Hier wurden insgesamt 33 Sendungen geprüft, bei elf Talkshows empfahl die GSJP der zuständigen Landesmedienanstalt, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Davon wurden neun Talkshows im Programm von RTL und zwei Talkshows im Programm von P roSieben ausgestrahlt.

Mit dem Vorsitz der GSJP übernahm die BLM auch die Dokumentationsstelle Talkshows, deren Einrichtung die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) im Mai 1998 beschlossen hat. Seitdem wurden täglich alle bei den Anbietern ProSieben, RTL und SAT.1 ausgestrahlten Daily-Talksendungen von der BLM aufgezeichnet. Dies waren im ersten Halbjahr 1999 insgesamt 1263 Talkshows.

Die Beobachtung erfolgte einerseits im Hinblick auf die Jugendschutzbestimmungen. Andererseits wurde auch überprüft, ob die im Juni vergangenen Jahres verabschiedeten "Freiwilligen Verhaltensgrundsätze" des VPRT eingehalten werden.

Ein wichtiges Ergebnis der Überprüfung der Talkshows im ersten Halbjahr 1999 ist, daß die meisten Sendungen, selbst wenn sie zum Teil grobe Geschmacksverletzungen aufwiesen, im Regelfall unterhalb der Grenze zum Verstoß im Hinblick auf die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages blieben. Deshalb sprach die GSJP nur in Einzelfällen die Empfehlung aus, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. In quantitativer Hinsicht wurden die Talkshows vor allem deshalb problematisiert, weil bislang Erkenntnisse darüber fehlen, ob Talkshows für jüngere Kinder desorientierend wirken können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der GSJP lag im ersten Halbjahr 1999 beim Thema Jugendschutz im digitalen Fernsehen. Bereits Anfang Mai 1998 hatte die DLM beschlossen, daß die Veranstalter eine auf einzelne Sendungen bezogene veranstalterseitige Vorsperrung von jugendschutzrelevanten Sendungen außerhalb der Sendezeitgrenzen des Rundfunkstaatsvertrags vornehmen. Die Vorsperre wurde im April 1999 für alle Nutzer eingeführt. Die Vorsperre kann mit Hilfe eines vierstelligen Pincodes, der sich vom d-Box-Pincode unterscheidet, aufgehoben werden.