Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Jugendschutzbericht 2001 vorgelegt

07.02.2002 | 05 02
Die Landeszentrale hat im Rahmen der Medienratssitzung am 7. Februar 2002 den Jugendschutzbericht für das Jahr 2001 vorgelegt.

Überprüfung des Programms der von der BLM zugelassenen Anbieter

Im Berichtszeitraum gab es bei den Sendern tv.münchen, DSF, Kabel 1 und tm3 sowie beim Hörfunkanbieter Radio Energy neun Problemfälle, bei denen die Grenze zum Rechtsverstoß zwar nicht überschritten war; die Veranstalter wurden jedoch aufgefordert, in Zukunft bei den Platzierungen mehr Sorgfalt walten zu lassen.

Beanstandet wurden drei Spielfilme im Programm Kanal Sunset von Premiere World. In allen drei Fällen hatte der Veranstalter die Filme im Tagesprogramm ohne Jugendschutzvorsperre ausgestrahlt. Die GSJP war wie die BLM der Auffassung, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung jüngerer Zuschauer unter 12 Jahren durch die Rezeption der Filme gegeben ist. In einem Fall wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld im Höhe von DM 65.636 erlassen. Außerdem wurde die Ausstrahlung der Serie "Emergency Room" im Nachmittagsprogramm von Sunset beanstandet. Die BLM hat in diesem Fall eine Beanstandung ausgesprochen und eine Sendezeitbeschränkung auf den Zeitraum von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr verfügt. Darüber hinaus wurde ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen im Programm Spartenkanal Sport 1 von Premiere World festgestellt. Es handelt sich dabei um einen Trailer mit Ausschnitten aus Erotikfilmen für den Erotikkanal Beate Uhse TV, der um 19.30 Uhr ohne Vorsperre ausgestrahlt wurde. Beim Veranstalter Kabel 1 wurde die inhaltsgleiche Ausstrahlung der indizierten Fassung des Spielfilms "Bye bye Vietnam" beanstandet. Zwei Beanstandungen erfolgten gegen den Programmveranstalter MTV. Einmal aufgrund der Ausstrahlung eines Musikvideoclips der Gruppe "The Prodigy" zwischen 19:00 und 20:00 Uhr sowie wegen der Ausstrahlung eines TV-Spots für den Kinofilm "Der Exorcist - Director's Cut" im Nachmittagsprogramm. Beide Ausstrahlungen sind geeignet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen. Ein weiteres Beanstandungsverfahren gegen MTV aufgrund der Ausstrahlung der japanischen Animationsserie "Golden Boy" am Nachmittag läuft derzeit noch.

Die Arbeit in der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz, Programm, Medien-Kompetenz und Bürgermedien (GSJP)

Die BLM hat seit Januar 1999 den Vorsitz der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten. Im Jahr 2001 wurden intensive Diskussionen zur Reform der Medienaufsicht geführt, mit dem Ziel den Jugendschutz in den audiovisuellen Medien zu bündeln und anhand einheitlicher Maßstäbe zu bewerten. In zahlreichen Workshops, Symposien und Gesprächen wurde vor allem ein Entwurf eines Jugendmedienschutzstaatsvertrages diskutiert. Dabei ging es auch um die Zusammensetzung einer sog. Kommission für den "Jugendmedienschutz" (KJM) sowie um die zukünftige Rolle der Selbstkontrolleinrichtungen. Nach dem Einspruch der bayerischen Staatskanzlei werden die Reformpläne jetzt neu diskutiert.

Im Rahmen der Neustrukturierungen der DLM wurde im März 2001 beschlossen, die Arbeit der GSJP um die Bereiche Medienkompetenz und Bürgermedien auszuweiten. Mit der Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung der GSJP wurde eine sog. Kommission bestehend aus fünf Direktoren bzw. Präsidenten und sog. Prüfgruppen eingerichtet, die im Juli 2001 ihre Arbeit aufgenommen haben.

Ingesamt hat die GSJP im Berichtszeitraum 92 Einzelfälle behandelt. In 44 Fällen erging von der GSJP an die zuständigen Landesmedienanstalten die Empfehlung rechtsaufsichtlich tätig zu werden.

Den größten Anteil der in der GSJP eingebrachten Sendungen bildeten im Berichtszeitraum die Talkshows im Nachmittagsprogramm sowie Magazinbeiträge, Serienfolgen und Erotik- bzw. Sexfilme.

Wegen der Berichterstattung über die Terroranschläge in den USA am 11. September wandte sich der Vorsitzende der GSJP, Prof. Ring, in einem Schreiben an die privaten Fernsehveranstalter. Dabei dankte er ihnen für die weitgehend angemessene Programmstrukturierung und Berichterstattung und bat sie gleichzeitig auch in Zukunft die Wirkung solcher Bilder auf Kinder besonders bei der Ausstrahlung im Tagesprogramm zu bedenken.