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Medienrat beschließt Änderung seiner Geschäftsordnung

15.10.2009 | 52 2009

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2009 eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Diese Änderung umfasst u.a. folgende Punkte:

In § 2 wird neu Absatz 4 angefügt, der das Verfahren von Rundfunkaufnahmen im Medienrat regelt. – Aufgrund der Änderung des Aufsichtsmodells über bundes¬weite Anbieter durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wird der bisherige § 3 Abs. 5 gestrichen. – Auf eine dauerhafte Rechtsgrundlage wird in § 4 Abs. 4 das Verfahren des Mitschnitts von Medienratssitzungen für die Protokollerstellung gestellt. – Der Befangenheitsausschluss von Mitgliedern des Medienrats bei einzelnen Genehmigungsverfahren ist in § 5 a geregelt; die Bestimmung gilt für Ausschusssitzungen entsprechend (§ 14 Abs. 6 Satz 2). – Die Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in den §§ 7 bis 11 erfasst. Neu ist die generelle Einsetzung des Beschließenden Ausschusses als Ferienausschuss, die bisher jedes Jahr neu beschlossen werden musste.

Die geänderte Geschäftsordnung des Medienrats ist ab sofort gültig.


>> Kontakt: Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de