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Medienrat legt betraute Sendezeiten für Spartenanbieter neu fest

11.12.2014 | 78 2014
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 die betrauten Sendezeiten der nachfolgenden Spartenanbieter nach Art. 23 Abs. 4 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) ab 1. Januar 2015 neu festgelegt.
 
Betrauungsumfang wöchentlich in Minuten neu Umfang bisher
afk.tv 30,0 60
Medien PRAXIS 6,0 12
Medienwerkstatt 12,5 25
Medienzentrum Parabol                               2,8 3
nec tv 3,5 4
Plenum TV 30,0 40
Die neu festgelegten Betrauungsumfänge lassen erwarten, dass die Spartenanbieter diese erfüllen können. Im Zusammenspiel mit der in der Fördersatzung ermöglichten Erhöhung des Förderbeitrags pro Wochen­sendeminute kann damit eine bedarfsgerechte zukunftsorientierte Förderung der Spartenanbieter erreicht werden.